Beitragsordnung

  1. Der Jahresbeitrag für unterstützende Mitglieder (Fördermitglieder) und ordentliche Mitglieder beträgt 25 EUR.
  2. Bei Mitgliedern, die per Briefpost kontaktiert werden müssen, wird wegen der zusätzlichen Kosten (u.a. Porto) ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von 30 EUR erhoben. Darunter fallen Mitglieder, die bei der Aufnahme keine E-Mail-Adresse angeben. Mitglieder, deren elektronisches Postfach z.B. wegen Schreibfehler, Löschung oder Überfüllung nicht funktioniert, werden einmalig per Brief oder Telefon (soweit angegeben) kontaktiert und um eine korrekte E-Mail-Adresse gebeten. Wenn eine Zustellung an das Postfach dann weiter nicht möglich ist, wird das Mitglied auf Kontakt per Briefpost umgestellt und ab der nächsten Jahresrechnung der erhöhte Mitgliedsbeitrag erhoben.
  3. Der Vorstand kann auf begründeten Antrag eines Mitglieds in besonderen Situationen (Härtefällen) in Einzelfällen eine Reduktion des Mitgliedsbeitrags beschließen. Dies gilt für ordentliche wie auch für unterstützende Mitglieder. Die Reduktion gilt jeweils nur für ein Kalenderjahr. Bei Fortdauer der besonderen Situation kann die Reduktion jeweils um ein Jahr verlängert werden.
  4. Der erste Mitgliedsbeitrag wird mit Beginn der Mitgliedschaft fällig und ist, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts, der volle Jahresbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift vom Verein automatisch vom Bankkonto des Mitglieds eingezogen. In den Folgejahren wird der Jahresbeitrag jeweils zu Jahresbeginn fällig. Eine anteilige Rückerstattung bei einem Vereinsaustritt im laufenden Kalenderjahr findet nicht statt.
  5. Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.