COVID-19-Impfpflicht

Bis zum 15. März 2022 mussten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstige Heilberufe, z.B. Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Rettungsdienste), von voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie ambulanter Pflegedienste gegenüber der Einrichtungsleitung/ dem Arbeitgeber einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 vorgelegt haben. (Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können).
Ab 16.03.2022 dürfen keine Personen ohne einen entsprechenden Immunitäts-Nachweis mehr neu in diesen Einrichtungen eingestellt oder tätig werden.

Weitere Informationen zur COVID-19-Impfpflicht in unseren FAQs.
Weitere Informationen und allgemeine Beiträge zu COVID-19.

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