Datenschutz höher bewertet als Gesundheitsschutz

Die durch politische und persönliche Machtinteressen getriebene Beeinflussung der dem Gesundheitsminister unterstellten Gesundheitsbehörden Robert Koch-Institut (zuständig für Infektionskrankheiten) und Paul-Ehrlich-Institut (zuständig für Impfstoffzulassung) sorgte während der Corona Pandemie für viele Fehlentscheidungen und zunehmend für Kritik.

Die oberste Datenschutzbehörde BfDI ist hingegen eine “eigenständige oberste Bundesbehörde” und damit keinen Weisungen eines Bundesministers unterworfen.

Die Unabhängigkeit der obersten Behörde, die für Datenschutz verantwortlich ist, ist folglich wesentlich besser gewährleistet, als die der obersten Gesundheitsbehörden.

Für den echten Gesundheitsschutz der Bevölkerung wären jedoch unabhängige Gesundheitsbehörden zwingend nötig. Das ist bisher leider nicht gegeben. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 explizit festgelegt: “Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.

Quellen
https://www.rki.de/DE/Content/Institut/institut_node.html
https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Inhalte/DerBfDI/AufgabenBFDI.html
https://www.aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_25130.html

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