Das bayerische Kultusministerium hatte eigenmächtig und ohne rechtliche Grundlage alle Berufsschulen in den Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes verlegt. Für die genaue Begründung verweisen wir auf unseren Beitrag „Geltungsbereich Masernschutzgesetz berufliche Schulen“.
Wir hatten hierzu am 02.09.2020 einen ausführlichen Brief mit dem Sachverhalt an den bayerischen Kultusminister geschickt. Bis heute haben wir darauf keine Antwort erhalten.
Bei uns häuften sich die Anfragen und Hilfsersuchen. Auszubildenden drohte der Verlust der Lehrstelle. Berufsschulen schickten Schüler ohne Nachweis am ersten Schultag nach Hause. Aus diesem Grund entschloss sich der Verein mehrere ausgewählte Fälle rechtlich zu unterstützen. In zwei Verfahren wurde bereits Klage erhoben, in mehreren anderen Fällen hat unser Vereinsanwalt Schriftsätze an die Schulen geschickt.
Diese Maßnahmen haben nun offensichtlich bewirkt, dass das bayerische Kultusministerium nun zurückrudern musste! Uns erreichte am 29.09.2020 die freudige Mitteilung, dass das bayerische Kultusministerium die Berufsschulen in einem Schreiben informiert hat, dass für sie das Masernschutzgesetzes nicht gilt. Die erhobenen Daten seien zu vernichten. Die falschen Informationen auf der Homepage des Kultusministeriums würden demnächst korrigiert.
Bitte weisen Sie auch die Schulen darauf hin, wenn auf der Schulhomepage oder in Schriftstücken noch die überholten Informationen verbreitet werden. Wir fordern alle zu Unrecht abgewiesenen Schüler bzw. Auszubildenden auf unverzüglich ihr Recht bei der Berufsschule einzufordern. Gerne unterstützen wir auch nach wie vor in diesen Fällen oder, falls die eine oder andere Berufsschule immer noch auf den falschen und überholten Informationen des Kultusministeriums beharrt. Berufstätige, denen zu Unrecht wegen dem fehlenden Nachweis gekündigt wurde, können sich gerne bei uns melden. Sehr gerne unterstützen wir auch hier!