Die hier aufgeführten Fragen und Antworten ergeben sich aus den vielen E-Mail-Anfragen, die uns täglich erreichen und werden fortlaufend ergänzt und angepasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier und in unseren Beiträgen nicht beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Themenbereich Masern
Ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot tritt nicht schon kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.7.22 automatisch ein, sondern erst, wenn es das Gesundheitsamt nach Ablauf des 31.7.22 per Verwaltungsakt verhängt. Zuvor muss das Gesundheitsamt die betroffenen Personen seinerseits nochmals unter Setzung einer angemessenen Frist zur Vorlage des Nachweises gegenüber dem Gesundheitsamt auffordern.
Beitrag zum Thema inkl. Mustertextvorlage
Der Gesetzentwurf wurde in der Woche 06. – 10.12.2021 im Deutschen Bundestag beraten und am Freitag 10.12. durch den Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 11.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 12.12.2021 in Kraft getreten.
Hier geht’s zum Beitrag zur Verlängerung der Übergangsfrist
Themenbereich COVID-19
Unser Verein darf keine Rechtsberatung durchführen. Bei den sich ständig ändernden länderspezifischen Verordnungen und dem „Wildwuchs“ an eigenen Regeln bei Ärzten, Institutionen, Dienstleistern, Arbeitgebern etc. ist eine generelle Einschätzung der jeweiligen Situationen derzeit nicht möglich.
Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen empfiehlt es sich, vorab die Deckung des geplanten Vorgehens zu erfragen und ggf. bestätigen zu lassen.
Adressen und entsprechende Auskünfte finden Sie bei der für Sie zuständigen Anwaltskammer
https://www.brak.de/die-brak/rechtsanwaltskammern/
oder im örtlichen Branchen- oder Telefonbuch.
Erfolgreiche Präzedenzfälle können in anderen Verfahren unterstützend eingesetzt werden und werden durch unseren Verein zeitnah auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden.
Um die Voraussetzungen zu schaffen, möglichst erfolgreich wertvolle Gerichtsurteile zu erlangen, werden die Musterfälle sorgfältig, nach rechtlichen Kriterien mit unseren Anwälten besprochen und ausgewählt.
Auf das Ergebnis erfolgreicher Gerichtsurteile können dann weitere Rechtsanwälte in ähnlichen rechtlichen Auseinandersetzungen zurückgreifen.
Allgemeine Fragen
Eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Impfentscheidung ist aus unserer Sicht nicht zielführend und dient nicht dem Kindeswohl. Wir empfehlen dieses Thema mit in Mediation ausgebildeten Fachleuten zu klären und eine gemeinsame Entscheidung beider Elternteile herbeizuführen.
Im Zuge der Umsetzung der derzeit geltenden Impfpflichten zu Masern und Covid-19 werden Beratungsgespräche in den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt oder sind noch vorgesehen. Das Thema Impfberatung bewegt und erhitzt derzeit viele Gemüter.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt: treten Sie bei einem Beratungsgespräch immer respektvoll auf, bleiben Sie besonnen, ruhig und freundlich!
Das Amt macht diese Gesetze nicht, es hat die Aufgabe Vorgaben umzusetzen und Sie dazu zu beraten. Hören Sie der Beratung interessiert zu und verwehren Sie sich nicht den Informationen, die man Ihnen zukommen lassen muss und möchte. Formulieren Sie Rückfragen, die Ihr Gegenüber auch nachvollziehen und entsprechend beantworten kann.
Teilen Sie weder vor, während, noch nach dem Gespräch mit, in welche Richtung ihre Abwägungen zu der thematisierten Impfung gehen. Ihre Entscheidung treffen Sie zu Hause selbst oder unter Rücksprache mit ihren Angehörigen oder dem weiteren Elternteil. Bedanken Sie sich für das Beratungsgespräch und teilen Sie mit, dass Sie mit den Informationen aus diesem Gespräch weiter überlegen werden, ob Sie der Impfung zustimmen werden oder nicht.
Bei Einladungen zu Gesprächen bezüglich Atteste zu Kontraindikationen, kann es evtl. ratsam sein sich rechtlich beraten zu lassen, da unter Umständen nicht nur das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, sondern auch deren vorsätzlicher Gebrauch nach §§ 277 – 279 StGB eine Straftat darstellen kann.