FAQ – häufig gestellte Fragen

Die hier aufgeführten Fragen und Antworten ergeben sich aus den vielen E-Mail-Anfragen, die uns täglich erreichen und werden fortlaufend ergänzt und angepasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier und in unseren Beiträgen nicht beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Themenbereich Masern

Wie ist der Stand der Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz?
Das Bundesverfassungsgericht gibt jedes Jahr eine Übersicht wichtiger Verfahren heraus, in denen es während des laufenden Jahres eine Entscheidung anstrebt. Die von unserem Verein unterstützten Verfassungsbeschwerden von vier Familien sind darin erfreulicherweise aufgeführt (Aktenzeichen 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20). Weiterhin ist von den beiden vom Verein “Ärzte für individuelle Impfentscheidung” unterstützen Verfassungsbeschwerden von Ärzten weiterhin eine anhängig, sowie eine weitere Verfassungsbeschwerde eines Lehrers, die ebenfalls durch die Rechtsanwaltskanzlei Keller & Kollegen betreut wird
Was geschieht, wenn das Bundesverfassungsgericht „gegen“ die Masernschutzgesetzbeschwerden entscheidet?
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes müssen wir auf die Begründung zur Entscheidung warten. Diese wird von den uns beratenden Juristen bewertet, woraus die weitere Reaktion und ein mögliches Vorgehen abgeleitet wird.  Wir werden diesen Vorgang transparent und zeitnah auf der Vereinshomepage veröffentlichen. 

Was ist, wenn die Verfassungsbeschwerden Masern nicht bis 31.12.21 entschieden werden?
Es galt die Zusage vom Bundesverfassungsgericht, dass die Entscheidung zum Masernschutzgesetz noch in 2021 gefällt werden sollte. Die Frist der Übergangsregelung wurde auf 31.7.2022 verlängert.

Ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot tritt nicht schon kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.7.22 automatisch ein, sondern erst, wenn es das Gesundheitsamt nach Ablauf des 31.7.22 per Verwaltungsakt verhängt. Zuvor muss das Gesundheitsamt die betroffenen Personen seinerseits nochmals unter Setzung einer angemessenen Frist zur Vorlage des Nachweises gegenüber dem Gesundheitsamt auffordern.

Beitrag zum Thema inkl. Mustertextvorlage

Ist eine Verlängerung der Übergangsfrist des Nachweises lt. Masernschutzgesetz geplant?
Im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Fristverlängerung auf den 31. Juli 2022 für den Nachweis bei Bestandsfällen bezüglich Masernschutzgesetz vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wurde in der Woche 06. – 10.12.2021 im Deutschen Bundestag beraten und am Freitag 10.12. durch den Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 11.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 12.12.2021 in Kraft getreten.

Hier geht’s zum Beitrag zur Verlängerung der Übergangsfrist

Themenbereich COVID-19

Was kann ich als Betroffener durch die Benachteiligung Ungeimpfter jetzt tun?
Das Rechtsgutachten „Verfassungswidrigkeit indirekter COVID-19-Impfzwang“ von Prof. Dr. Dietrich Murswiek ist mit seinen über 100 Seiten eine hervorragende Arbeitsgrundlage für alle Betroffenen und deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Deshalb wurde das Gutachten so schnell wie möglich von unserem Verein auf der Homepage allen zur Verfügung gestellt. 

Unser Verein darf keine Rechtsberatung durchführen. Bei den sich ständig ändernden länderspezifischen Verordnungen und dem „Wildwuchs“ an eigenen Regeln bei Ärzten, Institutionen, Dienstleistern, Arbeitgebern etc. ist eine generelle Einschätzung der jeweiligen Situationen derzeit nicht möglich.  

Welcher Fachanwalt ist für welche Situation zuständig?
Aufgrund der Vielfältigkeit der möglichen Konstellationen und der länderspezifischen, sich ständig ändernden Verordnungen, ist hier leider keine pauschale Einordnung und Aussage möglich. Lassen Sie sich von einem Anwalt zu dieser Fragestellung ausführlich beraten. 

Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen empfiehlt es sich, vorab die Deckung des geplanten Vorgehens zu erfragen und ggf. bestätigen zu lassen.  

Wie finde ich einen Fachanwalt?
Wir empfehlen grundsätzlich keine Anwälte. 

Adressen und entsprechende Auskünfte finden Sie bei der für Sie zuständigen Anwaltskammer 

https://www.brak.de/die-brak/rechtsanwaltskammern/

oder im örtlichen Branchen- oder Telefonbuch. 

Wird es Verfassungsbeschwerden zur Benachteiligung Ungeimpfter geben?
Lt. Auskunft unserer Vereinsanwälte ist hier für das Erreichen des Bundesverfassungsgerichts der fachgerichtliche Instanzenweg nötig (z. B. Verwaltungsgerichte). Direkte Verfassungsbeschwerden sind im Moment nicht vorgesehen.   
Wird es Sammelklagen gegen die Benachteiligung Ungeimpfter geben?
Die Darlegung individueller Betroffenheiten und Nachteile ist entscheidend für den Erfolg der Verfahren. Daher sind nur Einzelklagen sinnvoll und möglich. 
Erfolgreiche Präzedenzfälle können in anderen Verfahren unterstützend eingesetzt werden und werden durch unseren Verein zeitnah auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden. 
Warum werden nur wenige, ausgewählte Fälle gegen die Benachteiligung Ungeimpfter unterstützt?
Die Initiative freie Impfentscheidung e. V. darf als gemeinnütziger Verein keine Rechtsberatung durchführen und ist in ihrem Handeln auf einige Musterfälle beschränkt.  
Um die Voraussetzungen zu schaffen, möglichst erfolgreich wertvolle Gerichtsurteile zu erlangen, werden die Musterfälle sorgfältig, nach rechtlichen Kriterien mit unseren Anwälten besprochen und ausgewählt.  

Auf das Ergebnis erfolgreicher Gerichtsurteile können dann weitere Rechtsanwälte in ähnlichen rechtlichen Auseinandersetzungen zurückgreifen.  

Wie ist der Stand der Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse?

Allgemeine Fragen

Der andere Elternteil möchte das Kind impfen lassen, ich bin dagegen. Wie soll ich vorgehen?
Nach den Informationen, die uns vorliegen, bekommt derzeit in Gerichtsverfahren, in welchen über die Fragestellung „ein Elternteil für eine Impfung, ein Elternteil dagegen“ zu entscheiden ist, immer der Recht, der entsprechend der STIKO-Empfehlungen impfen möchte. 

Eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Impfentscheidung ist aus unserer Sicht nicht zielführend und dient nicht dem Kindeswohl. Wir empfehlen dieses Thema mit in Mediation ausgebildeten Fachleuten zu klären und eine gemeinsame Entscheidung beider Elternteile herbeizuführen. 

Termin im Gesundheitsamt - wie sollte ich mich verhalten?

 
Im Zuge der Umsetzung der derzeit geltenden Impfpflichten zu Masern und Covid-19 werden Beratungsgespräche in den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt oder sind noch vorgesehen. Das Thema Impfberatung bewegt und erhitzt derzeit viele Gemüter.  

Unsere Erfahrungen haben gezeigt: treten Sie bei einem Beratungsgespräch immer respektvoll auf, bleiben Sie besonnen, ruhig und freundlich!  
Das Amt macht diese Gesetze nicht, es hat die Aufgabe Vorgaben umzusetzen und Sie dazu zu beraten. Hören Sie der Beratung interessiert zu und verwehren Sie sich nicht den Informationen, die man Ihnen zukommen lassen muss und möchte. Formulieren Sie Rückfragen, die Ihr Gegenüber auch nachvollziehen und entsprechend beantworten kann.  

Teilen Sie weder vor, während, noch nach dem Gespräch mit, in welche Richtung ihre Abwägungen zu der thematisierten Impfung gehen. Ihre Entscheidung treffen Sie zu Hause selbst oder unter Rücksprache mit ihren Angehörigen oder dem weiteren Elternteil. Bedanken Sie sich für das Beratungsgespräch und teilen Sie mit, dass Sie mit den Informationen aus diesem Gespräch weiter überlegen werden, ob Sie der Impfung zustimmen werden oder nicht.  

Bei Einladungen zu Gesprächen bezüglich Atteste zu Kontraindikationen, kann es evtl. ratsam sein sich rechtlich beraten zu lassen, da unter Umständen nicht nur das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, sondern auch deren vorsätzlicher Gebrauch nach §§ 277 – 279 StGB eine Straftat darstellen kann.