Fehlende Angaben bezüglich Inhaltsstoffen in Impfstoffen

Der Verein Initiative freie Impfentscheidung (IFI) stellt seine umfangreichen Recherchen zu fehlenden Angaben bezüglich Inhaltsstoffen in Impfungen zur Verfügung und fordert die sofortige Aussetzung der Masernimpfpflicht.

Bitte verbreiten Sie diese Informationen! IFI benötigt Ihre Unterstützung und konkrete Ideen, wie diese wertvollen Informationen zum Wohle aller eingesetzt werden können!

Bei einer Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe eines Impfstoffs darf dieser nicht verimpft werden. Der Arzt muss vor der Impfung den Patienten so gründlich untersuchen und befragen, dass eine Impfstoffallergie ausgeschlossen ist.

In den Herstellerinformationen sollten deshalb unbedingt alle Inhaltsstoffe eines Impfstoffs aufgeführt werden. Dies ist jedoch keineswegs der Fall, wie aktuelle und aufwändige Recherchen des Vereins Initiative freie Impfentscheidung e.V. (IFI) belegen.

Die Deklarationspflicht unterscheidet sich vielmehr je nach Land bei ein- und demselben Impfstoff. Die Ursache liegt in unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften, die sich zudem im zeitlichen Verlauf ändern können. Bei der Deklarationspflicht spielen medizinische oder wissenschaftliche Aspekte praktisch keine Rolle.

Selbst bei Inhaltsstoffen mit bekannter (schädlicher) Wirkung dauert es viele Jahre, bis dieser Inhaltsstoff in den Herstellerangaben auftaucht.

Auf Anfrage bestätigt der Hersteller das Vorhandensein eines bestimmten, u.U. Allergien auslösenden Inhaltsstoffs (Polysorbat 80) in dem in Deutschland am meisten verwendeten Masern-Impfstoff (Priorix). Die deutsche Zulassungsbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) ist jedoch fälschlicherweise davon überzeugt, dass dieser Inhaltsstoff nicht enthalten ist. Der Inhaltsstoff ist bisher nicht deklariert und wurde erst im April 2024 in die Deklarationspflicht aufgenommen, obwohl seine Schädlichkeit seit Jahrzehnten bekannt ist.

Menschen mit bekannter Allergie gegen diesen Inhaltsstoff unterliegen der Masernimpfpflicht. Ärzte wissen nichts von diesem Inhaltsstoff im Masern-Impfstoff und können folglich weder die Impffähigkeit prüfen noch eine Kontraindikation bescheinigen.

Eine systematische Forschung zu Inhaltsstoffen und Allergien findet kaum statt. Einzelne Individuen, mit z.B. genetischen Besonderheiten, sind einem erhöhten Risiko für Impfnebenwirkungen ausgesetzt – nicht selten kombiniert mit einer reduzierten Impfwirksamkeit. Individuell ergibt sich daraus ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis! Dieser Umstand müsste bei einer ärztlichen Prüfung der Impffähigkeit berücksichtigt werden. Eine umfassende Prüfung der Impffähigkeit ist mangels Informationen derzeit keinem Arzt möglich.

Eine aus dieser sorgfältigen Prüfung der Impffähigkeit resultierende Kontraindikation würde als Nachweis genügen und von der Impfpflicht befreien. Ärzte, die diese Umstände berücksichtigen, werden massiv unter Druck gesetzt und Menschen ohne die nötige Feststellung der Impffähigkeit zur Impfung gezwungen. Das verstößt gegen die Menschenrechte und das deutsche Grundgesetz.

Die Politik hätte vor der Einführung einer Impfpflicht auf die Offenlegung aller Inhaltsstoffe bestehen müssen! Darüber hinaus müsste der Nachweis der Unschädlichkeit (Beweislastumkehr) zwingend durch die Hersteller und Zulassungsbehörden erfolgen!

Aus diesen Gründen fordert der Verein Initiative freie Impfentscheidung (IFI) e.V. die sofortige Aussetzung der Masernimpfpflicht, bis die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Den ausführlichen Hintergrund-Artikel mit allen Quellen und sorgfältig recherchierten Fakten finden Sie unter https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2025/11/WissenWasDrinIst-InhaltsstoffeImpfungen.pdf.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung!