Deutschland gilt als das beliebteste Einwanderungsland in Europa. Die hohe Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden führt nachweislich zu Veränderungen im Infektionsgeschehen vieler Erkrankungen. Auch die Masern zählen dazu.
Nach Deutschland eingeschleppte Fälle von Masern sind keine neue Tendenz, wie wir bereits hier und hier zeigen konnten.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist seit Jahren auf die aus dem Ausland importierten Masernfälle hin, allerdings ohne Hintergründe zu benennen. Wie genau werden Masern in einer globalisierten Welt nach Deutschland importiert? Handelt es sich dabei vor allem um Touristen oder Geschäftsreisende oder Asylsuchende?
Offensichtlich wird diese Thematik in Deutschland wegen ihrer Nähe zur intensiv diskutierten Migrationspolitik als politisches Minenfeld bewertet. Mit Informationen zu importierten Masern halten sich die offiziellen Stellen auffallend zurück.
So geht der englischsprachige Report an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Status der Masern-Elimination in Deutschland detailliert darauf ein, aus welchen Ländern Masernfälle nach Deutschland importiert wurden.[1] Dem deutschsprachigen Bericht an die Öffentlichkeit hingegen fehlen ganze Passagen zu Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migration innerhalb der Europäischen Union.[2]
Konkret wurden für das Jahr 2024 in Deutschland insgesamt 645 Masernfälle erfasst. Ein hoher Anteil von 83% der Fälle hat keinen inländischen Hintergrund: 532 Masernfälle wurden aus dem Ausland eingebracht (importiert) oder entstanden nach dem Import der Masern durch Weiterverbreitung (import-assoziiert). Für weitere 113 Fälle konnte die Herkunft nicht identifiziert werden. Damit gab es im Jahr 2024 keinen einzigen Masernfall, der seinen Ursprung nachweislich im Inland hatte.
Es wird explizit betont, dass keine Ausbreitung der importierten und import-assoziierten Masern auf die weitere Bevölkerung erfolgte. Es wird daher von einer ausreichenden Masern-Immunität in der Bevölkerung Deutschlands ausgegangen. Auch ein wirksames Ausbruchsmanagement scheint die Übertragung der Masern innerhalb kurzer Zeit zu begrenzen.
Detailliert aufgearbeitet wurde beispielsweise der Masern-Ausbruch aus dem Jahr 2024 im sogenannten „Ukraine Ankunftszentrum“ auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel.[3] Dort erkrankten innerhalb weniger Wochen 52 Personen an Masern: 51 Fälle von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine und 1 Mitarbeiterin des Zentrums. Zur fragwürdigen Umsetzung des Masernschutzgesetzes in dieser Einrichtung haben wir bereits hier veröffentlicht.
Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg nach Deutschland flüchten, fallen unter einen Sonderstatus, der auch für den Infektionsschutz relevant ist. Denn: Der Anspruch auf eine medizinische Versorgung unterscheidet sich in Deutschland je nach Aufenthaltstitel. Menschen aus der Ukraine gelten nicht als asylsuchende Personen, sondern als Personen mit Aufenthaltserlaubnis. Sie fallen damit nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern unter das Aufenthaltsgesetz mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Das Prozedere für die medizinische Versorgung, was auch die Prüfung des Impfstatus miteinschließt, ist in Notunterkünften allein auf Asylbewerber ausgelegt.
Der Immunitätsstatus der Personen mit Ukrainebezug wurde bei Aufnahme nicht überprüft und sie erhielten kein Impfangebot.[3]
Obwohl die Ukraine zu den europäischen Ländern mit den zahlreichsten Masernfällen zählt, obwohl auch diese Flüchtlingsunterkunft dem Masernschutzgesetz unterliegt und obwohl die beengten Räumlichkeiten einer solchen Einrichtung als Risikofaktor für die Verbreitung von Infektionskrankheiten gelten, wurden Immunität und Impfstatus der neu ankommenden Menschen aus der Ukraine nicht überprüft. Die Menschen wurden nicht aufgefordert, sich entsprechend der gesetzlichen Masern-Impfpflicht impfen zu lassen.
Hingegen werden die Kontrollen der Masern-Impfungen aller Kinder in Kindergärten und Schulen rigoros durchgeführt. Konsequent werden Ausschlüsse der Kinder aus den Einrichtungen durchgesetzt und Forderungen von Bußgeldern an die Eltern versendet. Diese unterschiedlichen Maßstäbe im Rahmen des Masernschutzgesetzes sind schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Die WHO fordert seit Jahren alle europäischen Länder dazu auf, dringend auch den Impfstatus und Erkrankungszahlen unter Flüchtlingen und Migranten zu erfassen. Bezogen auf die hohe Zahl der Flüchtlinge des Ukraine-Krieges wurde diese Forderung erstmals 2022 veröffentlicht.[4] Dennoch sieht sich das RKI auch vier Jahre später immer noch strukturellen Problemen gegenüber, die diese Erfassungen verhindern.
Eine Begründung zum Masernschutzgesetz lautet, dass es in Deutschland möglichst wenig Masernfälle geben soll. Zum einen, um die Krankheitslast innerhalb der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Und zum anderen, um den angestrebten Status der Masern-Elimination möglichst bald zu erhalten. Solange importierte Masern jedoch nicht vollständig aufgearbeitet werden, bleiben beide Ziele unerreichbar.
Es ist dringend erforderlich, das Thema der importierten Masernfälle transparent zu diskutieren, ohne in eine Debatte um die Migrationspolitik gedrängt oder gar einem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt zu werden. Aus dem Ausland eingebrachte Masern sind weiterhin ein Problem. Eine Verbreitung der Masern innerhalb der Bevölkerung hingegen nicht.
[1] Robert-Koch-Institut: Annual Status Update on Measles and Rubella Elimination in Germany 2024, 04.12.2024
[2] Robert-Koch-Institut: Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination der Masern und Röteln in Deutschland 2024, 01.03.2025
[3] Robert-Koch-Institut: Masernausbruch im Ankunftszentrum für geflüchtete Menschen in Berlin Tegel, März bis Juli 2024, Epidemiologisches Bulletin, 29.01.2026
[4] World Health Organization: Eleventh meeting of the European Regional Verification Commission for Measles and Rubella Elimination, 8–10 November 2022, 03.07.2023
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/3b789059-582e-46ad-87e9-1a4b74085975/content