“Korrektur” der Masernimpfraten von Kindern nach unten – politisch motivierter Wissenschaftsbetrug beim RKI?

Hat das Robert Koch-Institut (RKI) im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz und den Verfassungsbeschwerden die Impfraten nachträglich nach unten abändern müssen, weil diese zu hoch waren, um eine Impfpflicht zu rechtfertigen?

In Deutschland gibt es kein Impfregister, in dem alle verabreichten Impfungen erfasst werden und aus dem dann Impfraten berechnet werden könnten. Erst bei der Einschulung werden aus den vorlegten Impfpässen Statistiken erstellt. Für jüngere Kinder gab es dazu lange keine Daten.

Deshalb wurde im Jahr 2004 vom RKI das Projekt KV-Impfsurveillance ins Leben gerufen. Für die Berechnung der Impfraten werden die ärztlichen Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten verwendet. Diese werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der Bundesländer an das RKI weitergeleitet und dort statistisch verarbeitet. Seit 2016 werden diese vom RKI veröffentlicht. Der RKI Mitarbeiter Thorsten Rieck war an der Entwicklung der Auswertungsmethode beteiligt und betreut das Projekt federführend. Er hat zahlreiche Vorträge zu diesem Thema gehalten und Artikel in internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht. Immer wieder hat er die gute Qualität dieser Auswertung betont. Die entwickelte Methode sei extern und intern umfangreich erfolgreich validiert worden.

Im Sommer 2020 erbat das Bundesverfassungsgericht bei Bundesgesundheitsbehörden und Regierung eine Stellungnahme zu den von uns unterstützten Eltern-Verfassungsbeschwerden. In den Stellungnahmen wurden u.a. die zu niedrigen Impfraten bei Kindern thematisiert.

Ebenfalls im Sommer 2020 veröffentlichte das RKI eine aktuelle Auswertung der Impfraten der Masernimpfung bei Kindern. Es lägen nun mehr Daten der KVen vor, so dass eine Korrektur der Auswertungen der letzten Jahre nötig geworden sei. Die Impfraten seien nun einige Prozentpunkte niedriger. Bei einem Vergleich stellten wir fest, dass diese im Nachhinein teilweise um mehr als 6 % nach unten verändert worden waren und damit nicht mehr über dem von WHO als ausreichend angesehenen Schwellwert lagen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Methode und Ergebnisse erfolgte beim RKI nicht. Ebenso erfolgte keine erneute Qualitätssicherung oder Begründung, warum die bisherige erfolgreiche Validierung falsch gewesen sein sollte.

Der RKI Projektleiter Thorsten Rieck promovierte im März 2022 zu diesem Projekt bei der Charité. In seiner Doktorarbeit lässt er die im Sommer 2020 erfolgte Änderung der Auswertungsmethode komplett unter den Tisch fallen. Im Gegenteil betont Herr Rieck die vor dem Sommer 2020 erfolgreiche Qualitätssicherung seiner Daten und Methode und zitiert fleißig seine auf der alten Methode basierenden Daten und Auswertungen.

Der Verein “Initiative freie Impfentscheidung e.V.” wird an diesem Thema intensiv weiter recherchieren und die Ergebnisse veröffentlichen.

Quellen
Projekt KV-Impfsurveillance RKI, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html
RKI Veröffentlichungen (Beispiele), Epidemiologisches Bulletin Ausgaben 1/2016, 1/2017, 1/2019, 32/33/2020, 49/2021, http://www.vacmap.de/
Validierungen ursprüngliche Methode (Beispiele), https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Veranstaltungen/2019-01-23/05_KV-Impfsurveillance_Vortrag-Rieck_2019-01-23.pdf
https://web.archive.org/web/20220819092043/https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Veranstaltungen/2019-01-23/05_KV-Impfsurveillance_Vortrag-Rieck_2019-01-23.pdf
, http://dx.doi.org/10.4161/hv.26986 , https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2016/Ausgaben/16_16.pdf?__blob=publicationFile
Doktorarbeit Thorsten Rieck, https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/33214/diss_t.rieck_elektronischeVersion.pdf?sequence=3&isAllowed=y

Wie hilfreich war diese Information für Sie?
gar nicht hilfreich
sehr hilfreich
Bewertung: 9.90 von 10. Von 1 Bewertung.
Bitte warten...