Lauterbachs Impfkampagne strafbar?

In der Impfkampagne des Bundesgesundheitsministers wird behauptet, dass die COVID-19-Impfung einen Fremdschutz erzeugt. Das stimmt nicht. Dieser Aspekt ist laut RKI strittig und ungeklärt. Handelt es sich bei dieser Kampagne um eine irreführende Arzneimittel-Werbung? Irreführende Werbung ist strafbar!

Tageswerbung 08.11.2022 des Bundesgesundheitsministeriums [1]:
“Anika ist Lehrerin und schützt nicht nur die Kinder in ihren Schulklassen vor Corona, sondern auch ihre drei eigenen und sich selbst.”

Robert Koch-Institut, FAQ COVID-19 und Impfen [2]:
Über die Transmission (Übertragbarkeit des Virus) unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist.

Heilmittelwerbegesetz (Auszug, Hervorhebung und durch Verfasser) [3]:
§ 3
Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben
§ 14
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quellen:
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html
[2] https://twitter.com/BMG_Bund/status/1590018967393177600
[3] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html?nn=2386228

Wie hilfreich war diese Information für Sie?
gar nicht hilfreich
sehr hilfreich
Bisher keine Bewertungen.
Bitte warten...