Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.05. 2020 in einer Presseerklärung bekannt gegeben, dass unsere Eilanträge mit Beschluss vom 11.05.2020 abgelehnt wurden: „Die Verfassungsbeschwerde ist zumindest nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist.“
Die juristische Fachzeitschrift „Legal Tribune Online“ kommentiert den Vorgang wie folgt:
„Allerdings hält das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der Eltern, mit denen sie sich gegen Teile des § 20 IfSG wenden, nicht für aussichtslos, wie sie am Montag in einer Mitteilung betonten. Es bedürfe einer eingehenden Prüfung; vorerst habe die Impfpflicht aber weiter Bestand. …
Wann über die Verfassungsbeschwerden von insgesamt vier Familien entschieden wird, ist noch unklar. Die Eltern werden von der „Initiative freie Impfentscheidung“ und dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ unterstützt. Aus ihrer Sicht wird ihnen jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen.“
Unsere gemeinsame Presseerklärung finden Sie unter PM-ÄIIE-und-IFI-gemeinsam-BVG_final.pdf.
Diese Eilanträge und auch die noch laufenden 4 Verfassungsbeschwerden von Eltern wurden über den Rechtsfond unseres Vereins finanziert. Das war wegen vieler Kleinspenden möglich, für die wir uns herzlich bedanken. Weitere auch fachgerichtliche Verfahren sind in Vorbereitung bzw. laufen schon.