Popularklage Bayern gegen COVID-19 Impfzwang

Die Popularklage wurde am 04.12.2021 eingereicht und die Unterschriftenliste wurde geschlossen. Es haben über 90.000 Menschen aus Bayern unterschrieben. Wir danken allen von Herzen.
Der Eilantrag wurde am 28.01.22 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt, das Hauptsacheverfahren ist anhängig.
( https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/65-vii-21-entscheidung-e.a.pdf )
Die Klage wurde laufend den Verordnungen angepasst. Es ist jedoch nicht sinnvoll, die rechtliche Strategie während des laufenden Verfahrens offen zu legen. Wir bitten um Verständnis und halten Sie hier weiter auf dem Laufenden.

Aktualisierung 28.11.2022: Das Verfahren ist weiterhin anhängig. Leider gibt es bisher keine weiteren Neuigkeiten. Wir stehen weiterhin in Kontakt mit dem Anwalt und informieren an dieser Stelle, wenn es neue Informationen gibt.

Der Verein “Initiative freie Impfentscheidung e.V.” unterstützt eine bayerische Popularklage eines Münchner Rechtsanwalts gegen den indirekten COVID-19 Impfzwang. Die Klage basiert auf dem vom Verein finanzierten Gutachten von Prof. Dr. Dietrich Murswiek. Sie können diese Popularklage mit einer Unterschrift unterstützen!

Wir vertreten die Auffassung, dass der Entscheidung über einen Eingriff in die eigene körperliche Unversehrtheit wie eine Impfung eine eigenständige Risikoabwägung zugrunde liegt. Diese muss jeder Einzelne im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik und des Freistaates Bayern sowie im Einklang mit der Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27. Januar 2021 frei von politischem, sozialem oder anderweitigem Druck fassen können. Es soll niemand gegen seinen Willen geimpft werden können und niemand dafür diskriminiert werden dürfen, der sich nicht impfen lassen will oder kann.

Wir beobachten daher mit großer Sorge, wie aktuell Bürger, die aufgrund einer eigenständigen Risikoabwägung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass sie jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt eine Impfung gegen eine COVID-19-Erkrankung noch nicht vornehmen wollen, stigmatisiert und diskriminiert werden und insbesondere durch die Regelungen der §§ 3, 3a, 16 und 17 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) in der Wahrnehmung ihrer sozialen Teilhaberechte, aber auch in ihrer Ausbildung und Berufsausübung erheblich beeinträchtigt werden oder sogar gänzlich ausgeschlossen werden sollen.

Ergänzung am 24.11.2021: Mittlerweile wurde eine Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) erlassen. Die Popularklage wird aktuell komplett überarbeitet und an diese angepasst.

Die dieser Ausgrenzung zugrunde liegende Annahme, es sei eine von Nicht-Immunisierten ausgehende Gefahr zu eliminieren bzw. eine Herdenimmunität zu erreichen, entspricht nicht dem heutigen Stand der Wissenschaft. Sie verstellt zudem den Blick darauf, dass die Impfung – insbesondere mit zunehmendem Zeitablauf – weder vor Ansteckung und Verbreitung, geschweige denn vor einer Überlastung des Gesundheitssystems, schützt. Insofern lässt sich der Eingriff in die Grundrechte weder durch Allgemeinwohlbelange noch durch die Sorge um die Gesundheit des Grundrechtsträger selbst rechtfertigen. Das gilt in besonderem Maße für Jugendliche, die als Ungeimpfte besonders hart durch die Beschränkungen ihrer sozialen Teilhaberechte getroffen werden, wodurch durch die Maßnahmen der vergangenen 20 Monate entstandene Schäden vertieft werden. Gleichzeitig verstellt die Polarisierung den Blick auf die zentrale Problematik des Schutzes Vulnerabler, der sich nur durch eine konsequente Teststrategie erzielen lässt. Werden indes auch Geimpfte – notwendigerweise – getestet, besteht keinerlei Rechtfertigung mehr für diejenigen Regelungen der 14. BayIfSMV, die den Zugang zu Leistungen und/oder Räumlichkeiten von einem Immunisierungsstatus abhängig machen.

In Bayern kann jeder Bürger eine Beschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen. Stellvertretend für viele Betroffene fordert der Münchner Rechtsanwalt mit seiner Popularklage die Überprüfung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dieser Popularklage kann sich jeder bayerische Bürger anschließen.

Dafür suchen wir möglichst viele Unterstützer! Sollten Sie in Bayern wohnen und mit Ihrer Unterschrift diese Popularklage unterstützen wollen, füllen Sie bitte das Formular unter https://forms.office.com/r/xEKMz2xT1J aus. Den Unterstützern entstehen durch die Unterschrift keine Kosten oder andere Verpflichtungen.

Ergänzung und Erklärung:
Der Verein “Initiative freie Impfentscheidung e.V.” hat diese Popularklage finanziert. Die Ausarbeitung und Einreichung übernimmt ein Münchner Rechtsanwalt, der mit unseren Vereinsanwälten zusammen arbeitet. Politische Parteien, andere Verbände oder weitere Dritte sind nicht beteiligt.

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