Verfassungsbeschwerde und Gutachten Infektionsschutzgesetz

Dieser Beitrag enthält möglicherweise veraltete Informationen. Informieren Sie sich auf unserer Homepage in den entsprechenden Themenbereichen und in den FAQ.

Der gemeinnützige Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ beabsichtigt eine  Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (zuletzt geändert durch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz) zu erheben.*

Wir freuen uns hierfür die Unterstützung des renommierten Verfassungsrechtsspezialisten Prof. Dr. Holger Zuck zu erhalten. Prof. Zuck wird für den Verein zunächst ein umfassendes Gutachten erstellen.

Dieses wird dann als Basis für eine fundierte Verfassungsbeschwerde dienen. Über weitere Schritte werden wir laufend auf der Vereinshomepage informieren.

*Eine Verfassungsbeschwerde können nur Personen erheben, die geltend machen können, in ihren eigenen Grundrechten verletzt zu sein. Unser Verein ist deshalb in vielen Konstellationen nicht selbst beschwerdebefugt. Aus diesem Grund wird der Verein – wie schon bei den Verfassungsbeschwerden gegen das Masernschutzgesetz – geeignete Betroffene umfassend, insbesondere rechtlich und – über einen gesonderten Rechtshilfefonds – auch finanziell, unterstützen.

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