Verfassungsbeschwerde

Aktualisierung vom 12.9.2022: die Verfassungsbeschwerden waren leider erfolglos. Lesen Sie hierzu auch
https://impfentscheidung.online/masernschutzgesetz-verfassungsbeschwerden-erfolglos/
https://impfentscheidung.online/masernschutzgesetz-ablauf-der-ubergangsfrist/

Wir müssen Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz einreichen bzw. erheben!”

Dieser Satz oder so ähnlich ist gerade allgegenwärtig. Dabei muss uns allen bewusst sein, dass das Masernschutzgesetz in erster Linie gegen unsere Grundrechte verstößt. Verletzt werden:

  • Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
  • Das Elternrecht
  • Gleichheitsrechte von Eltern und Kindern
  • Berufsfreiheit und Gleichheitsrechte von Ärztinnen und Ärzten

In dieser angespannten, unsicheren Zeit geht es jetzt darum, dass wir für unsere Grundrechte einstehen und kämpfen und nicht vordergründig eine Impf-Grundsatzdebatte führen. Denn „das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. […] Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Aufgaben/aufgaben_node.html)

Diese Aufgabenbeschreibung macht deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht sich als Wächter über unsere Grundrechte definiert und sich keinesfalls als Schiedsrichter in wissenschaftlichen oder politischen Grundsatzfragen sieht.

„Die Verfassungsbeschwerde kann von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden, durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten […] oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten […] verletzt zu sein. “ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html) Dazu gehören nicht nur Impfgegner und Impfskeptiker sondern auch die große Masse der Impfbefürworter. Denn Impfbefürworter heißt nicht gleich automatisch auch Impfpflichtbefürworter. Durch das Masernschutzgesetzt wird jeder, egal welche Position er hinsichtlich der Impfentscheidung trifft (denn diese sollte frei, gut informiert und verantwortungsbewusst getroffen werden) massiv in seinen Grundrechten eingeschränkt. Unsere Vorfahren haben diese Grundrechte als Lehre aus der deutschen Geschichte formuliert und eingeführt. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir alle zusammenstehen und uns für den Erhalt dieser so wichtigen Grundrechte einsetzten und das unabhängig von der individuellen Impfentscheidung. Das Akzeptieren unterschiedlicher Positionen und Meinungen gehören dazu.

„Die Beschwerde führende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein. Die Verfassungsbeschwerde unterliegt strengen Anforderungen an die Begründung.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html). Des Weiteren ist „die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts […] hoch. Jährlich gehen […] über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Gericht-und-Verfassungsorgan/gericht-und-verfassungsorgan_node.html) Wer auch immer sich dazu entscheidet gegen das Masernschutzgesetz eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, sollte höchsten Anspruch auf Qualität und stets die Priorisierung der Grundrechtsverletzungen vor den wissenschaftlichen, medizinischen Aspekten im Auge behalten.

Es gibt viele gute Gründe sich unabhängig von unserer persönlichen Impfentscheidung für den Erhalt unserer Grundrechte und unserer Entscheidungsfreiheit einzusetzen! Lasst uns alle gemeinsam für den Erhalt der Grundrechte einstehen!

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