Dieser Beitrag ist veraltet, zur Dokumentation ist dieser jedoch weiterhin auf unserer Homepage verfügbar. Lesen Sie zu diesem Thema auch:
https://impfentscheidung.online/masernschutzgesetz-verfassungsbeschwerden-erfolglos/
https://impfentscheidung.online/masernschutzgesetz-ablauf-der-ubergangsfrist/
Das Bundesverfassungsgericht gibt jedes Jahr eine Übersicht wichtiger Verfahren heraus, in denen es während des laufenden Jahres eine Entscheidung anstrebt. Die von unserem Verein unterstützten Verfassungsbeschwerden von vier Familien sind darin erfreulicherweise aufgeführt (Aktenzeichen 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20). Weiterhin ist von den beiden vom Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ unterstützen Verfassungsbeschwerden von Ärzten weiterhin eine anhängig, sowie eine weitere Verfassungsbeschwerde eines Lehrers, die ebenfalls durch die Rechtsanwaltskanzlei Keller & Kollegen betreut wird.
Wir sind nach wie vor guter Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht „unsere“ Verfassungsbeschwerden sorgfältig prüfen wird, wie es bei der Ablehnung der Eilanträge angekündigt hatte.
Der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler sagte in einem Interview der Welt am 28.05.2021: „Ob die Masernimpfpflicht sich wirklich durchsetzt, ist noch offen. Die liegt im Augenblick vor dem Bundesverfassungsgericht. Das ist ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Verfassungsgericht hat noch nicht entschieden. Ich bin mir nicht sicher, ob die Masernimpfpflicht, die wir jetzt gerade haben, vor dem Bundesverfassungsgericht wirklich Bestand haben wird. Da habe ich ganz große Zweifel, weil es wieder der Punkt ist. Wir greifen durch diese Impfpflicht in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder ein und auch der mancher Lehrer und mancher Erzieherinnen und Erzieher. Dieser Eingriff ist nur dann erlaubt, wenn es unbedingt erforderlich ist, dass in das Grundrecht eingegriffen wird. Und ob diese Impfpflicht gegen Masern so wichtig ist für die Bekämpfung der Masern, wage ich sehr stark zu bezweifeln. Deswegen habe ich auch große Zweifel daran, dass die Masernimpfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.„