Dieser Beitrag ist vom 11.06.2020 und enthält möglicherweise veraltete Informationen.
Aktualisierung 12.9.2022: Die Verfassungsbeschwerden waren leider erfolglos, lesen Sie dazu auch unseren Beitrag.
Die von uns unterstützen Verfassungsbeschwerden von vier Familien werden derzeit, wie in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 2020 angekündigt, vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts geprüft.
Nunmehr haben die Beschwerdeführer die Mitteilung erhalten, dass das Verfassungsgericht in diesen Verfahren zahlreichen Verbänden, darunter auch dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ sowie der Bundesregierung, dem Bundestag und allen Landesregierungen und weiteren Institutionen die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 15. August 2020 eingeräumt hat.
Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht damit offenbar in eine vertiefte inhaltliche Prüfung der Verfassungsbeschwerden eingestiegen ist und es die Verfassungsbeschwerden jedenfalls nicht als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet einstuft. Dieser Schritt sagt weder etwas über die Annahme der Verfassungsbeschwerden noch über den Ausgang der inhaltlichen Prüfung aus. Wir setzen aber weiterhin auf die Überzeugungskraft der in den Verfassungsbeschwerden vorgetragenen Argumente.
Der Vereinsvorstand möchte die Gelegenheit nutzen und bedankt sich sehr herzlich bei allen Mitgliedern, Unterstützern, Spendern und bei allen den Verein mit Rat und Tat unterstützenden Experten.