VGH BaWü setzt 2G an Hochschulen außer Vollzug

Mit Beschluss vom 17.12.2021 setzte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht (Az.: 1 S 3670/21). Der Verwaltungsgerichtshof billigt zwar “2G-Regelungen” im Grundsatz und sieht im konkreten Fall lediglich eine Verletzung des Bestimmtheitsgebot insofern, als nicht hinreichend geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen im Internet. Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Ein chancengleicher Zugang zum Studium muss auch für ungeimpfte bzw. nicht-immunisierte Studierende gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe “2G” an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig mit detaillierteren Regelungen zum Distanzstudium umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen. 

Das Verfahren gehört zu einer Reihe von Verfahren, die u.a. durch unseren Verein mit Spenden und Recherche unterstützt wurden. Es basiert u.a. auf dem von uns finanzierten Gutachten von Prof. Dietrich Murswiek. Wir freuen uns über diesen Teilerfolg unserer Kooperationskanzlei Keller & Kollegen aus Stuttgart.


https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2021/12/Beschluss-des-VGH-v-21-12-17-anonymisiert.pdf
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronavirus-in-baden-wuerttemberg-verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regelung-an-hochschulen.7fe35c20-3fea-4773-98d4-1c30fca45c68.html
https://web.archive.org/web/20211220021329/https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regel-an-hochschulen-100.html

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