Wer betreut mein Kleinkind?

Familien deren ungeimpfte bzw. nicht ausreichend geimpfte Kleinkinder nach dem 01.03.2020 neu in ein Betreuungsverhältnis bei einer Tagesmutter bzw. Tagespflege (laut Masernschutzgesetz nur die erlaubnispflichtige Kindertagespflege – siehe unten), Kindertagesstätte oder Kindergarten hätten starten sollen, werden von dieser ausgeschlossen bzw. nicht angenommen.

Viele Familien stehen jetzt vor der Frage:
WIE geht es weiter?
WER hat Verständnis für meine Situation bzw. bewusste Entscheidung?
WAS kann ich tun?
WO finde ich Gleichgesinnte bzw. Hilfe?

Mit all diesen und weiteren Fragen sind Sie nicht allein!

Denn 143.000 Menschen haben die Petition gegen die Impfpflicht des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ unterschrieben, der neu gegründete gemeinnützige Verein „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ hat bereits nach 3 Monaten über 2.300 Mitglieder. Annähernd 200 Elternstammtische in Deutschland gibt es und weitere befinden sich gerade in der Gründungs- und Findungsphase.

Bei so vielen Gleichgesinnten, muss es doch möglich sein, alternative Betreuungskonzepte bzw. ‑möglichkeiten zu entwickeln, die nicht unter die Impfpflicht fallen. Unter diesen Gleichgesinnten, gibt es nicht nur Eltern, die ihre Kinder nicht, nur teilweise oder nach STIKO Empfehlungen impfen lassen, sondern auch ganz viele Tagesmütter bzw. -väter, Erzieher*innen, Lehrer*innen und viele weitere, die sich verantwortungsvoll, individuell impfen bzw. nicht instrumentalisieren lassen.

Jetzt geht es also darum, unsere Energie nicht in Wut, Unverständnis und Konfrontation zu stecken, sondern in eine positive, kreative, stark machende Energie umzuwandeln bzw. zu bündeln. Denn,

WIR sind viele – WIR sind stark – WIR sind kreativ – WIR lassen uns nicht unterkriegen!

Fangen wir an uns zu vernetzen, weitere Gleichgesinnte zu suchen, miteinander zu sprechen, kreativ zu sein um Konzepte und Möglichkeiten auszuarbeiten. Zu beachten ist, dass das neue Masernschutzgesetz regelt, welche Art von Kinderbetreuung betroffen ist. Nämlich die erlaubnispflichtige Kindertagespflege, § 43 SGB VIII (1). Eine Person, die

  • ein Kind oder mehrere Kinder
  • außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will,

bedarf der Erlaubnis.

Nicht vom Impfzwang betroffen wären demnach also nur folgende Konstellationen:

  • Tagespflege im Haus der Eltern oder
  • weniger als 15 Stunden wöchentlich oder
  • unentgeltlich.

Mit anderen Worten, wenn sich Eltern, Angehörige, Freunde oder noch „Unbekannte“ ehrenamtlich bzw. unentgeltlich selber organisieren oder in Betreuungszeiten unter 15 Stunden / Woche aufteilen, fällt diese Betreuung nicht unter das Masernschutzgesetz. Allerdings fällt dann wohl auch der Zuschuss der Gemeinde oder des Landkreises zur Tagespflege-Betreuung, Kindergartenbetreuung usw. weg.

Ein Gedankenspiel wäre: 5 Familien mit Oma, Opa, Au-pair etc. vernetzen sich, mieten einen Schrebergarten an, jeder übernimmt einen Betreuungstag und die Kinder sind betreut… Vielleicht gibt es Anwälte, Versicherungskaufleute, Pädagogen, usw. die bei rechtlichen, vertraglichen und versicherungstechnischen Fragen sowie pädagogischem Input helfen.

Gerne stellen wir Ihre bewährten und geprüften Ideen und Konzepte für alle anderen auf unsere Homepage. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit möglichst ausführlichen Erläuterungen und einer Kontaktmöglichkeit auf kontakt@impfentscheidung.online .

GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!