Impfpflicht im Dialog – unsere neue Normalität

Vorerst ist die allgemeine Impfpflicht vom Tisch. Alle Anträge sind am 07.04.2022 im Bundestag gescheitert. Wir befürchten jedoch weitere Vorstöße im Herbst 2022. Deshalb bleiben wir dran. Wir fordern den offenen Dialog auf der Basis von Fakten. Ideologien sind fehl am Platz. Anschuldigungen sind kontraproduktiv. Wir müssen wieder ins Gespräch kommen. Auf Augenhöhe und mit menschlichem Verständnis für andere Meinungen. Die folgenden Fakten liefern eine gute Grundlage. Nur so haben wir die Chance, dass dieses unsägliche Thema endgültig beendet werden kann.

Unten finden Sie neun wichtige Argumente und Fakten für den Dialog (Details öffnen sich durch das Klicken auf die Überschrift →).

Andere schützen durch die eigene Impfung

Das Hauptargument seit Beginn der Pandemie war der Schutz der anderen. Besonders die Schwachen der Gesellschaft sollten geschützt werden, indem sich möglichst viele impfen lassen. Deshalb sei es die ethische Pflicht sich impfen zu lassen. Gerade auch für jüngere und gesunde Menschen, die selbst ein niedriges Erkrankungsrisiko haben.
In der Tat hatte man zu Beginn der Pandemie die Hoffnung, dass die neuen Corona-Impfstoffe einen Fremdschutz leisten könnten. Im Verlauf der Pandemie hat sich jedoch herausgestellt, dass keiner der verfügbaren Impfstoffe einen zuverlässigen und dauerhaften Schutz vor der Ansteckung anderer erzeugen kann.

Selbst die unserem Gesundheitsminister unterstellte zuständige oberste Gesundheitsbehörde (Robert-Koch-Institut) muss eingestehen:

Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html, Stand 07.02.2022, abgerufen am 15.03.2022


Prof. Drosten, einer der Virologen und Berater der Regierung, erklärt, dass alle Geimpfte zusätzliche Corona-Infektionen benötigen, um die für den Schutz anderer nötige Schleimhautinfektion zu erzeugen:

Wir kommen wahrscheinlich mit unseren jetzigen Vakzinen nicht dahin, denn für ein Unterbinden mit biologischen Gründen dieser höheren Übertragbarkeit, dass wir biologisch, medizinisch diese höhere Übertragbarkeit unterbinden, da ist ja nur denkbar, dass die Leute eine Schleimhautimmunität, also eine Immunität an den oberen Respirationstrakt-Schleimhäuten entwickeln, wie das auch bei anderen Respirationstrankt-Infektionen der Fall ist, und die Infektion dadurch nicht mehr so schnell weitergegeben wird.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript364.pdf, Stand. 01.03.2022, abgerufen am 15.03.2022


Die deutsche Zulassungsbehörde (Paul-Ehrlich Institut) betont in ihrem Corona Dossier, dass auch Geimpfte ansteckend sein können:

Bei den bisher vorherrschenden Virusvarianten inklusive Delta war das Risiko, dass vollständig geimpfte Personen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, deutlich vermindert. Wie hoch das Übertragungsrisiko auch geimpfter Personen bei der Virusvariante Omikron ist, kann derzeit nicht sicher gesagt werden.

https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=.intranet232?nn=169730&cms_pos=4, abgerufen am 15.03.2022

Siehe auch unser Erklärvideo „COVID-19: Geimpft und trotzdem ansteckend?“

Fazit: Die Impfung erzeugt keinen Fremdschutz. Geimpfte können sich trotz Impfung anstecken und die Infektion an andere weitergeben.

Krankenhausüberlastung verhindern

Erneute Maßnahmen verhindern durch hohe Impfraten

Als Begründung für eine Impfpflicht wird das Verhindern von Maßnahmen in der Zukunft genannt.

Sie trägt zur Entlastung des Gesundheitssystems sowie der Sicherstellung der Regelversorgung bei und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass erneut anderweitige bevölkerungsbezogene Schutzmaßnahmen erforderlich werden, die mit erheblichen Eingriffen in grundrechtlich geschützte Freiheiten einhergehen würden. Die mit entsprechenden anderweitigen Schutzmaßnahmen verbundenen und gesellschaftlichen, psychosozialen und ökonomischen Konsequenzen für die Menschen in Deutschland können minimiert und im besten Fall vermieden werden.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf, Gesetzesentwurf für die allgemeine Impfpflicht

Die Maßnahmen wurden jedoch bisher nicht an den Impfraten, sondern an Fallzahlen oder der Belegung der Krankenhäuser festgemacht. Als Corona-Fall oder Corona-Patient wurden Menschen mit einem positiven Testergebnis bezeichnet. Und zwar unabhängig davon, ob sie krank waren oder aus einem anderen Grund im Krankenhaus waren.

Die Regeln, wer sich wann und wie oft testen lassen musste, änderten sich jedoch ständig. Vor allem durch die massenhaften Tests von gesunden Menschen gingen dann die “Fallzahlen” nach oben und mussten als Rechtfertigung für neue Maßnahmen herhalten. Als klar wurde, dass auch Geimpfte ansteckend sein können, wurden die Testregeln auf sie ausgeweitet. Dadurch stiegen die Fallzahlen erneut massiv an.

Es ist unlogisch, wieso dann eine Impfpflicht zu weniger Tests und damit zu weniger Maßnahmen führen sollte. Alle Maßnahmen gehören dringend auf den Prüfstand. Hier müssen nicht nur die Notwendigkeit, sondern auch die Maßnahmenschäden berücksichtigt werden.

Prof. Kekulé bemerkt zu Recht:

Kekulé sagte im Deutschlandfunk, auch der Kompromissvorschlag für eine verpflichtende Impfung ab 50 Jahren sei in der aktuellen Situation unbegründet. Der Krankheitsverlauf bei Infektionen mit der Omikron-Variante sei relativ schwach und die Impfquote unter älteren Menschen hoch. Das Gesundheitssystem sei zudem nicht stärker belastet als bei einer Grippewelle. Kekulé sagte, er halte eine Impfpflicht ab 50, über die am Donnerstag im Bundestag abgestimmt wird, für alarmistisch. Zudem verstehe er nicht, wie man für eine verpflichtende Impfung plädieren, aber gleichzeitig die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab 1. Mai aufheben könne, wie gestern von Bund und Ländern beschlossen.

https://www.deutschlandfunk.de/virologe-kekul-gegen-jede-form-der-verpflichtenden-impfung-108.html

Rückblickend kritisiert der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme die Maßnahmen und fordert eine Aufarbeitung:

Wenn die von einer pandemisch auftretenden Infektionskrankheit ausgehenden gesundheitlichen Risiken durch Impfungen, Medikation, Immunisierung durch vorausgegangene Infektionen oder auch infolge der Verbreitung neuer Virusvarianten mit höherer Infektiosität, aber geringerer Pathogenität unterhalb dessen liegen, was die Gesellschaft im Hinblick auf andere Viruserkrankungen (z. B. die bisherigen vier Coronavirus‐Erkrankungen, Influenza) – bislang und in der Zukunft – hinzunehmen bereit ist, lassen sich schwerwiegende Freiheitseingriffe nicht mehr rechtfertigen.

https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-vulnerabilitaet-und-resilienz-in-der-krise.pdf

Fazit: Corona Maßnahmen müssen künftig äußerst kritisch geprüft und hinterfragt werden. Es ist nicht akzeptabel ihre Aufhebung von einer Impfpflicht abhängig zu machen.

Eigenverantwortung contra Impfpflicht

Die Würde jedes Menschen ist durch unser Grundgesetz geschützt. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Das beinhaltet auch Fehler und Unvernunft. Der Staat darf den Bürger nicht zum Objekt machen und zu einem bestimmten Verhalten zwingen, das er für wünschenswert hält, auch wenn er das Nichtimpfen für unvernünftig hält und differenzierte Bedenken ignoriert.

Patientenschützer Eugen Brysch sagte: “Es gibt bei der medizinischen Behandlung ein Recht auf Unvernunft.”

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gesundheit-karlsruhe-verfassungsgericht-patientenrechte-gegen-zwangsbehandlung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210729-99-605407

Diesem Recht sind jedoch da Grenzen gesetzt, wo andere dadurch zu Schaden kommen (beispielsweise Passivrauchen). Bei Corona wird uns erklärt, dass Nichtgeimpfte für eine Überlastung in den Krankenhäusern sorgen und dadurch die Allgemeinheit schädigen. Dieses Argument müsste man dann auch auf andere Ursachen für die Belastung von Krankenhäusern, z.B. auf Erkrankungen in Folge eines unvernünftigen Lebensstils durch Rauchen oder Alkohol, übertragen:

Im Jahr 2020 waren die vielfach durch Rauchen hervorgerufenen Krebserkrankungen der Atemwege die häufigste Krebsart mit Todesfolge: Mehr als 46.000 Menschen verstarben daran. Demnach ist Rauchen der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die Entstehung von Krebs. Auch Alkohol kann Krebs auslösen. Mehr als 20.000 Krebserkrankungen jährlich sind in Deutschland auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen.

https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2022-02-01-weltkrebstag-bzga-informiert-ueber-risiken-von-rauchen-und-alkohol/

INEK Daten zu KRebs in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu den den COVID-Fällen, auch auf Intensiv, Spezialfall Alkoholismus, Leberzirrhose

Der Staat müsste also alle UrsWenn also der Staat sich Sorgen um eine Überlastung von Krankenhäusern macht, müsste er auch alle anderen Ursachen in Betracht ziehen, und Rauchen und Alkohol Konsum verbieten.

https://www.anlegerverlag.de/biontech-wird-langfristiger-partner-deutschlands-bis-zu-80-millionen-impfstoffdosen-jedes-jahr/

https://web.archive.org/web/20220409170552/https://anlegerverlag.de/biontech-wird-langfristiger-partner-deutschlands-bis-zu-80-millionen-impfstoffdosen-jedes-jahr/

Eigenschutz - 1, 2, 3, ... Impfungen oder genesen

Wie viele Impfdosen, vollständig geimpft, genesen? Sekundäres Impfversagen, neg. Impfeffektivität

Mit der Erkenntnis, dass bei einer saisonalen Atemwegserkrankung keine Herdenimmunität erreicht werden kann, richtete sich die Werbung für COVID-19-Impfungen zunehmend auf den individuellen Schutz. Mit Anwendung der neuartigen COVID-19-Impfstoffe wurde zudem rasch deutlich, dass diese keine sterile Immunität bieten: Die Impfungen schützen weder davor, sich mit SARS CoV 2 zu infizieren, noch an COVID-19 zu erkranken. Unabhängig davon, ob eine geimpfte Person symptomlos infiziert ist oder symptomatisch erkrankt ist, die Zirkulation von SARS CoV 2-Viren wird nicht verhindert.

Da sich diese Erkenntnisse erst durch unzählige Studien und Erfassungen der letzten zwei Jahre fortlaufend bestätigt werden konnten, haben sich auch die Vorgaben für den individuellen Impfschutz in den letzten zwei Jahren fortlaufend verändert.

Lautete die Ankündigung eine, zwei, Booster, zweiter Booster. Änderungen in Grundimmunisierung

Übergang in der Argumentation von: Schutz vor Infektion, Schutz vor Erkrankung, Schutz vor schwerer Krankheit und Todesfall

Fazit: Eine Definition, mit wie vielen COVID-19-Impfdosen eine Person als vollständig geimpft gilt, besteht nicht. Die Definition, wie lange eine Person nach einer COVID-19-Erkrankung als genesen gilt, wird international uneinheitlich gehandhabt.

(Zu ähnlich zu Herdenimmunität?)


Fazit: Von welcher Art und welcher Dauer ein COVID-19-Impfschutz im kommenden Herbst sein könnte, wenn eine bisher unbekannte SARS CoV 2-Variante zirkulieren wird, wenn erste Impfungen schon vor mehreren Monaten erfolgt sind und wenn das Immunsystem bereits mehrere Male in gleicher Weise stimuliert wurde, ist völlig ungewiss.

Impfrisiko - Datenlücken, Ursachen und Folgen

Langzeitfolgen, bedingte und schnelle Zulassung, Risikmanagementplänen

Fazit: Jede COVID-19-Impfung geht mit einem gesundheitlichen Risiko einher. Eine Impfpflicht würde zu einer nicht vorhersehbaren Anzahl schwerer Impfkomplikationen und Todesfälle führen.

Herdenimmunität - Begriffsverwirrung mit System

Impfraten in D unbekannt, zwei Erhebungen RKI, Differenz von ca. 5%

“nicht vollständig” Geimpfte werden als ungeimpft gezählt

Genesene werden nicht betrachtet, obwohl Immunität besser ist

Genesene tragen ausschließlich zur Herdenimmunität bei

Durchseuchung wird sogar von Drosten angestrebt

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/SeBluCo_Zwischenbericht.html

88% der Deutschen hatten im Dezember 2921 laut einer RKI Studie Antikörper (entweder durch Impfung oder durch Infektion). In diesem Jahr haben sich sehr viele Menschen wissentlich oder unwissentlich mit der milden Omicron-Variante infiziert. Deshalb dürften mittlerweile mehr als 90% der Bevölkerung Antikörper haben. Damit wäre das von der Politik als Begründung für die Einführung der Impfpflicht erreichtes Ziel längst erreicht.

Ausgrenzung nicht komplett Geimpfter

Impfdruck war vorhanden, 2G z.B.

War trotzdem freiwillig

Was wenn die, die jetzt nicht impfen lassen wollen, Gründe haben, Kontraindikationen

Druckaufbau, Verweigerung der Teilhabe,

Fazit:

Wissenschaft im ständigen Wandel - Folgen für die Politik

Mehrheitsmeinung

Wissen ändert sich ständig (Beispiel Omikron, Beispiel Impfstoffeigenschaften)

Evidenz, wie geht man mit Lücken um, sind Lücken Rechtfertigung für Politische Maßnahmen?

Fazit: Die wissenschaftlichen Erkenntnisse

Buchempfehlung Guerot, Aufforderung das Gespräch zu suchen. Es gibt viel zu verzeihen. Ideologisierten Politik Einhalt gebieten. Rote Linie überschritten.

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