Meldepflicht für harmlosen Erreger?

Die Regierung führt eine Meldepflicht für RSV (Atemwegserreger) ein. Das Gesetz hat am 15.06.2023 den Bundestag [1] und am 07.07.2023 den Bundesrat passiert [2]. In weniger als einer Minute hat der Bundesrat die neue Meldepflicht zusammen mit weiteren 23 Beratungsgegenständen beschlossen.
Die Meldepflicht wurde an eine andere Gesetzesänderung zur Bevölkerungsstatistik gehängt, obwohl beide Gesetzesänderungen nichts miteinander zu tun haben. Das geschah in einer Nacht und Nebel Aktion. Am 14.06.2023, also einen Tag vor der Verabschiedung im Bundestag, befasste sich der für das Hauptgesetz zuständige Bundestagsausschuss mit den geplanten Änderungen und hat die bis dahin nicht vorgesehene RSV Meldepflicht [4] in ihren Vorschlag für die Abgeordneten aufgenommen [3].

Die Einführung einer Meldepflicht sorgt vielfach für Kritik und wird von namhaften Experten als unnötig bezeichnet. Normalerweise haben bis zum Alter von 2 Jahren praktisch alle Kinder eine RSV Infektion durchgemacht. Risikopatienten haben ein erhöhtes Risiko, vor allem im Krankenhaus [7]. Die Maßnahmen während der Coronakrise führten zu einem Nachholeffekt [5] und zu erhöhten Zahlen in den folgenden Wintern.

Der zuständige Bundestagsausschuss hat die Einführung jedoch nicht mit der Zunahme der Infektionen , sondern mit der Zulassung von Impfstoffen begründet [3]: “RSV gewinnt als der häufigste Atemwegserreger bei Kleinkindern und wegen des Fortschritts in der Impfstoff- und Prophylaxe-Entwicklung zunehmend an Bedeutung bei der internationalen Gesundheitsüberwachung.” Passivimpfstoffe stünden jetzt schon für vulnerable Gruppen zur Verfügung. Die Zulassung von RSV-Impfstoffen auch in Deutschland sei absehbar.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) würde laut der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag vom 23.06.2023 an einer Präventionsstrategie für RSV für die passive Impfung (mit monoklonalen Antikörpern) und für die Impfung von Schwangeren arbeiten. Derzeit würden allerdings noch wichtige Studienergebnisse ausstehen. Bis Ende 2023 wären Ergebnisse aus einem europäischen Forschungsvorhaben zu erwarten [5].

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat bereits im September 2021 gemeinsam mit anderen europäischen Instituten eine RSV Überwachungsstrategie publiziert [6]. Darin wurde ausdrücklich empfohlen die Anzahl der positiven und negativen Testergebnisse zu erfassen. Nur so sei eine korrekte Überwachung möglich, da ansonsten eine Zunahme bei RSV Tests als angebliche Zunahme bei Infektionen fehlinterpretiert werden könnte.

Offenbar hat die Bundesregierung jedoch kein echtes Interesse das Infektionsgeschehen bei RSV zu überwachen, da die Meldepflicht nur die positiven Testergebnisse umfasst. Wie in der Gesetzesbegründung zugegeben wird, geht es ausschließlich darum, die aktuell oder demnächst verfügbaren Impfstoffe möglichst schnell unters Volk zu bringen. Es steht zu befürchten, dass wiederum das Instrumentarium der Angstmacherei und der staatlichen Bevormundung durch Grundrechte verletzende Maßnahmen verwendet werden wird. Die schnelle Einführung einer Meldepflicht soll hierfür offensichtlich die Grundlage liefern.

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Quellen
[1] https://dbtg.tv/cvid/7555054
[2] https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=0_84fjxqqp
[3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007235.pdf
[4] https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006436.pdf
[5] https://dserver.bundestag.de/btd/20/074/2007439.pdf
[6] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8485062/
[7] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html

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