Eilbeschluss: Titer-Nachweis Labor Sension vorläufig anerkannt

Nach aktuellen Informationen unseres Rechtsanwaltes Herr Hesse (Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart), hat das Verwaltungsgericht Freiburg am 11.10.2023 in einem Eilbeschluss einen Laborbefund des Labors Sension – trotz fehlender Akkreditierung des Labors – vorläufig als Nachweis ausreichenden Masernschutzes anerkannt und die Gemeinde zur vorläufigen Aufnahme des Kindes in den gemeindeeigenen Naturkindergarten verpflichtet. Das VG ist der Argumentation gefolgt, dass sich aus dem Gesetz (§ 20 Abs. 8ff IfSG) keine Voraussetzung einer Akkreditierung des Labors ergibt.

Im konkreten Fall hatte ein Arzt die Blutentnahme überwacht, die Blutprobe eingesandt und anschließend ausreichende Immunität gemäß Laborbefund ärztlich bescheinigt. Dennoch erkannte das Gesundheitsamt beide Nachweise nicht an und äußerte Zweifel an der Aussagekraft des Nachweises der Immunität. Das Kind war nachweislich einmal mit dem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff Measles Vaccine live geimpft.

Hier finden Sie den anonymisierten Beschluss des Verwaltungsgericht Freiburg