Impfstoffsicherheit – unbrauchbare Daten

Seit 2020 sind Abrechnungsdiagnosen der Krankenkassen laut Gesetz für die Überwachung der Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe zu verwenden [1]. Die Zulassungsbehörde Paul-Ehrlich-Institut (PEI) war bisher offenbar untätig. Ein Bundestagsabgeordneter hat nun diese Daten über das Informationsfreiheitsgesetz angefordert und auswerten lassen [2]. Mit besorgniserregenden Resultaten zur Impfstoffsicherheit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diese Auswertung als fehlerhaft bezeichnet, eigene Auswertungen gemacht [3] und Entwarnung gegeben. Die Daten seien außerdem gar nicht für diese Auswertungen geeignet. Unsere Recherche ergab, dass diese Daten unbrauchbar sind und der Gesundheitsminister Lauterbach das offensichtlich auch genau weiß. Bis heute fehlt deshalb eine aktive Überwachung für die massenhaft angewendeten neuartigen COVID-19-Impfstoffe.

Selbst die beste Auswertung hat keinen Sinn, wenn die Datenqualität schlecht ist. Eine Doktorarbeit aus dem Jahr 2007 hat sich gründlich mit der Qualität der Abrechnungsdaten befasst [4]. In dieser Studie stimmten in 60% die Diagnosen der Hausärzte aus ihrer Patientenakte nicht mit den bei den Krankenkassen abgerechneten Diagnosen überein. Es gab sowohl Unter- und Übererfassungen als auch Fehlkodierungen.

Zu ähnlichen Erkenntnissen gelangte ein Gutachten, das im Jahr 2004 unter Mitwirkung von Prof. Lauterbach, unserem aktuellen Bundesgesundheitsminister, verfasst wurde [5]. Darin wurde für einen finanziellen Ausgleich der Krankenkassen untereinander untersucht, welche Daten am besten geeignet sind. Abrechnungsdaten der niedergelassenen Ärzte wurden nicht empfohlen. Krankenhausdiagnosen und Arzneimittelverordnungen seien besser geeignet. Die Begründung lieferte Lauterbach ein Jahr darauf in einem ausführlichen Fachartikel [6]. Teilweise hätten Versicherte im gleichen Zeitraum mehr als 30 Diagnosen. Offenbar läge eine Übererfassung vor. Lauterbach hätte mit seinem Vorwissen im Jahr 2020 die Festschreibung der Nutzung dieser Daten für die aktive Überwachung der Impfstoffsicherheit verhindern müssen.

Ein Krankenkassen Gutachten erklärte im Jahr 2021, dass niedergelassene Ärzte mit Diagnosen oftmals ihre Behandlung rechtfertigen würden und die Diagnosen daher nur bedingte Aussagekraft haben [7].

In einem vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten Gutachten aus dem Jahr 2017 [8] wurde festgestellt, dass Krankenkassen die Abrechnungssoftware in den Arztpraxen manipulieren, um Einfluss auf die Kodierung von Diagnosen zu nehmen. Von der Kodierung würde der Anteil der Krankenkasse am Gesundheitsfond abhängen. Die Gutachter fordern deshalb eine entsprechende Zertifizierung der Software und Kodierrichtlinien für die Ärzte.

Mögliche Ursachen für die mangelhafte Kodierqualität der Diagnosen bei den niedergelassenen Ärzten sind also u.a. in wirtschaftlichen Interessen der Ärzte und Krankenkassen zu finden.

War dieses Hintergrundwissen der Grund, warum Lauterbach die Aussprache zu diesem Thema im Bundestag am Freitag, 16.12.2022 geschwänzt hat [9]? Im Gesundheitsausschuss hingegen wurde dieses Thema am 14.12.2022 ausführlich erörtert. Dort hatte Lauterbach offenbar Fakten vorgelegt [9]. Leider sind die Sitzungen des Gesundheitsausschusses im Gegensatz zu den Plenarsitzungen des Bundestags jedoch nicht öffentlich. Lauterbachs Ausführungen zu diesem wichtigen Thema bleiben der Öffentlichkeit verborgen.

Diagnosen werden in Deutschland nach der internationalen Klassifizierung ICD-10 kodiert. Mit der Bezeichnung I46.9 wird der „Herzstillstand, nicht näher bezeichnet“ kodiert. Wir haben diese Kodierung beispielhaft in fünf verschiedenen Datenquellen verglichen, um die Qualität der Abrechnungsdiagnosen zu überprüfen (siehe folgende Grafik und Tabelle). Das Ergebnis ist entlarvend!

Datenquellen und Erklärungen:
„-“ bedeutet, dass in diesem Jahr keine Daten bzw. Angaben vorliegen
(a) Abrechnungsdiagnosen (gesichert),
https://www.zi.de/fileadmin/images/content/PMs/Diagnosepraevalenzen_roh_2022-12-13.xlsx
https://web.archive.org/web/20230208161805/https://www.zi.de/fileadmin/images/content/PMs/Diagnosepraevalenzen_roh_2022-12-13.xlsx
(b) Abrechnungsdiagnosen I46.9 (gesichert und Verdacht),
https://fragdenstaat.de/anfrage/datenanfragen-zu-diagnosecodes-impfnebenwirkungen/
(c) Krankenhausdiagnosen I46.9, http://www.gbe-bund.de
(d) Sterbefälle I46.9, https://www.gbe-bund.de/gbe/
(e) INEK I46.9, https://datenbrowser.inek.org
(f) INEK I46.9 / Entlassgrund Tod, https://datenbrowser.inek.org

An diesem Beispiel wird die mangelhafte Kodierung von Diagnosen bei niedergelassenen Ärzten deutlich. Ein Herzstillstand dürfte unzweifelhaft entweder im Krankenhaus behandelt werden oder zum sofortigen Tod führen. Er müsste also in den jeweiligen Statistiken auftauchen. In den verschiedenen Statistiken zu Krankenhausdiagnosen und Sterbefällen gibt es pro Jahr etwas über 2.000 Diagnosen / Fälle. In den Abrechnungsdiagnosen sind es im Jahr 2021 4 bzw. 8 Mal mehr Diagnosen / Fälle. Das ist völlig unplausibel und nur mit einer massiven Übererfassung zu erklären! Weitere Beispiele für Untererfassungen oder Fehlkodierungen würden sich bei genauer Analyse finden.

Ganz offenbar existiert nicht einmal bei offenbar völligem Unfug in den Abrechnungsdiagnosen eine Qualitätskontrolle oder Validierung, wie im folgenden Beispiel deutlich wird. Die echten Menschenpocken sind seit über 40 Jahren weltweit ausgerottet. Niedergelassene Ärzte haben jedoch diese Kodierung (B03) in den Jahren 2016-2021 insgesamt 623 Mal verwendet!

Die Zulassungsbehörde PEI hat seit Ende 2020 den gesetzlichen Auftrag diese Abrechnungsdiagnosen für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zu benutzen. Mit diversen Ausreden hat das PEI am 16.12.2022 Journalisten mitgeteilt, warum das bisher nicht erfolgte [10]. Die Daten seien nicht gut geeignet. Man würde Krankenhausdiagnosen bevorzugen und hoffe 2023 mit einem Pilotprojekt starten zu können.

Das PEI ist verpflichtet die Sicherheit von Impfstoffen zu überwachen. Ganz offensichtlich weiß es um die mangelhafte Qualität der Abrechnungsdiagnosen. Diese Bundesbehörde hätte sich direkt Ende 2020 mit seinen Bedenken zu Wort melden müssen, als diese Daten ins Gesetz aufgenommen wurden. Das ist nicht geschehen. Die Nutzung alternativer Daten wurde nur äußerst zögerlich und im Verborgenen angegangen. Bis heute fehlt deshalb eine aktive Überwachung für die massenhaft angewendeten neuartigen COVID-19-Impfstoffe. Das ist ein Skandal!

Unsere Zusammenfassung in Stichpunkten:

  • mangelhafte Qualität der Abrechnungsdiagnosen der niedergelassenen Ärzte
  • mögliche Ursachen sind wirtschaftliche Interessen der Ärzte und Krankenkassen
  • Daten daher für Überwachung der Impfstoffsicherheit unbrauchbar
  • diesbezügliche Gesetzesänderung Ende 2020 problematisch
  • Gesundheitsminister Lauterbach kennt das Problem und verweigert sich der offenen Diskussion

Quellen:
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__13.html
[2] https://fragdenstaat.de/anfrage/datenanfragen-zu-diagnosecodes-impfnebenwirkungen/
[3] https://www.zi.de/presse/presseinformationen/13-dezember-2022
https://web.archive.org/web/20230208161745/https://www.zi.de/presse/presseinformationen/13-dezember-2022
[4] https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/7236
[5] https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Risikostrukturausgleich/Weiterentwicklung/Klassifikationsmodelle_RSA_IGES-Lauterbach-Wasem.pdf
[6] https://www.jstor.org/stable/26890569#metadata_info_tab_contents
[7] https://mwv-open.de/site/chapters/e/10.32745/9783954666270-17/
[8] https://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/hintergrund/dossier/morbi-rsa/zusammenfassung_bva_sondergutachten_morbi-rsa.pdf
[9] https://dserver.bundestag.de/btp/20/20077.pdf#P.9269
[10] https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2022/12/Interpretation-KBV-Daten-PEI-vom-16.-Dezember-2022.pdf