Verfassungsbeschwerden eingereicht!

Heute, am 01.03.2020 um 12 Uhr, wurden die Verfassungsbeschwerden inkl. Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht offiziell eingereicht.

Vorstandsmitglieder der beiden Vereine „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ und „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ haben die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht abgegeben. Die Bilder zeigen die Vorstandsmitglieder Sandra Blum („Initiative freie Impfentscheidung e. V.“) und Michael Friedl („Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“) bei der Einreichung der Verfassungsbeschwerden. Beide Vereine begleiten Betroffene bei ihrem Gang nach Karlsruhe.

Ein Auszug aus der gemeinsamen Pressemitteilung, die unter https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2020/03/PM-ÄIIE-und-IFI-gemeinsam.pdf zu lesen ist:

Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen.
Die ersten Beschwerdeführer sind zwei Familien aus Hessen und Sachsen, die ihr Kind demnächst in
eine Kita- oder Kindergarten-Betreuung geben wollen, sowie zwei Familien aus Schleswig-Holstein
und Sachsen, die ihr Kind ab 1. April 2020 bzw. 1. Mai 2020 bei einer Tagesmutter zur Kindertages-
pflege angemeldet haben und deren Kinder nicht aufgenommen werden dürfen, weil die Eltern den
Impfzwang ablehnen.
In zwei dringlichen Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf zurückkehren
müssen und die Kinderbetreuung deshalb von existenzieller Bedeutung ist, werden die Verfassungs-
beschwerden mit einem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Aussetzung des
„Masernschutzgesetzes“ verbunden.

Den aktuellen Stand dieser Verfassungsbeschwerden finden Sie auf der Startseite oder in einem aktuelleren Beitrag.