Details des Gesetzesentwurfes zur allgemeinen COVID-19-Impfpflicht

Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG) vom 03.03.2022 

Wird derzeit über den Gesetzesentwurf zur allgemeinen COVID-19-Impfpflicht informiert, liegt meist die Betonung darauf, dass die Impfpflicht ab Oktober 2022 gelten soll, bis Dezember 2023 befristet sein wird und drei Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes umfasst. Erst die Details des Gesetzesentwurfes ergeben ein vollständiges Bild, was eine solche Impfpflicht für alle Erwachsenen in Deutschland tatsächlich bedeuten könnte.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG) vom 03. März 2022 sieht eine Laufzeit des Gesetzes vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023 vor. Aus dieser Befristung eine Hoffnung zu ziehen, dass es sich bei der COVID-19-Impfpflicht lediglich um eine zeitlich eng begrenzte Verpflichtung handelt, könnte zu derben Enttäuschungen führen. Im gleichen Passus der Befristung findet sich nämlich auch eine Ermächtigung des Bundestages zur Verlängerung des Gesetzes um jeweils bis zu einem Jahr. 

Bezogen auf die Anzahl der erforderlichen Impfdosen zur Erfüllung der Impfpflicht werden im Gesetzesentwurf drei COVID-19-Einzelimpfungen genannt. Die Anzahl und Kombination der Einzelimpfungen kann jedoch durch die Bundesregierung abweichend geregelt werden. Konkret bedeutet das, weder die zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe, noch das konkrete Impfschema mit Anzahl und Abstand der Impfdosen zueinander sind im Gesetzesentwurf final definiert. 

Eine nochmalige Erhöhung der Anzahl nötiger Impfdosen ist bei gesunkener Effektivität unter der Omikron-Variante nicht unwahrscheinlich. Schon derzeit wird eine zweite Auffrischung, und damit eine vierte Impfdosis, Personen aus den Risikogruppen empfohlen. Auch die Verpflichtung sich mit kommenden, an die Omikron-Variante angepassten COVID-19-Impfstoffe impfen zu lassen, obwohl die jeweilige Person bereits drei Impfdosen der derzeitigen COVID-19-Impfstoffe erhalten hat, ist mit diesem Gesetzesentwurf nicht auszuschließen. 

Ausgerichtet ist die Forderung nach einer allgemeinen COVId-19-Impfpflicht auf das übergeordnete Ziel der Vermeidung einer Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems. Und das, obwohl die Auswertungen aus 2020 und 2021 klar zeigen: Es ist in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems gekommen. Auch nicht unter den als schwerer verlaufend geltenden Wuhan-, Alpha- und Delta-Varianten. Es ist nicht zu erwarten, dass die tendenziell milder verlaufenden Fälle unter Omikron zu einer solchen Überlastung führen werden, ganz im Gegenteil. Es mag in kurzen Zeiträumen in wenigen Regionen vereinzelt Engpässe in Kliniken gegeben haben. Das bestätigen die Kliniken jedoch in nahezu jeder winterlichen Grippe-Saison. 

Neben dieser grundsätzlichen Annahme einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems haben über 80 Autoren weitere Aussagen in der Begründung des Gesetzesentwurfes wissenschaftlich analysiert (7 Argumente gegen eine Impfpflicht). Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Statistik sowie der Arbeitsgruppe Molekularbiologie und Medizin haben sie allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt und auf ihrer Website veröffentlicht. 

Auch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. haben eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, in welcher die zentralen Argumente des Gesetzesentwurfes wissenschaftlich auf den Prüfstand gebracht wurden. 

Eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht ist unter den milderen Verläufen der Omikron-Variante und unter der rasch nachlassenden Effektivität der COVID-19-Impfungen nicht erforderlich, nicht geeignet und nicht verhältnismäßig.  


[1] Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG), 03.03.2022 
https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf 

[2] 7 Argumente gegen eine Impfpflicht: Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig, 09.03.2022
https://7argumente.de 

[3] Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG), Bundestags-Drucksache 20/899, 09.03.2022
https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/Downloads/SARSCovImpfG_9.03.22.pdf