Masernimpfpflicht – Umsetzung

In verschiedenen Medienberichten wurde über die Umsetzung des Masernschutzgesetzes berichtet (z.B. https://web.archive.org/web/20240307160725/https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/fast-5000-verstoesse-gegen-masern-impfpflicht-in-bremen-doc7ucp2l2h2v5aue10l9r). Die Umsetzung erfolge sehr unterschiedlich von nicht selten gar nicht bis zur Verhängung von Bußgeldern.

Auf eine Anfrage im Bundestag zu diesem Thema antwortete die Regierung am 10.04.2024, dass ihr keine Information vorlägen. Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes liege alleine in der Verantwortung und im Ermessen der Bundesländer. (https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011038.pdf, Seite 63)

Wenn für die indirekte Masernimpfpflicht eine medizinische wissenschaftliche Notwendigkeit vorläge, müsste Umsetzung des Gesetzes in ganz Deutschland identisch ablaufen. Diese völlig willkürliche und unterschiedliche Umsetzung je nach Belieben der jeweiligen Landesbehörden (meist Gesundheitsbehörden) lässt sich ausschließlich politisch ideologisch erklären. Wie hier der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes gewahrt ist, bleibt fraglich.

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