Neue Berichte geben Hinweise: Masern schon vor Impfpflicht eliminiert  

Schon Jahre bevor in Deutschland eine Masern-Impfpflicht eingeführt wurde, waren Probleme bei der Eliminierung der Masern absehbar. Denn: deutsche Behörden liefern bis heute unvollständige Angaben zu Masernfällen an die Weltgesundheitsbehörde. Aktuell konnten wir die Veröffentlichung von zwei lange überfälligen Berichten durchsetzen. Darin enthalten sind Informationen zu einer zusätzlichen Prüfung durch die Weltgesundheitsbehörde, ob die Masern in Deutschland nicht längst eliminiert sind. Die Masern-Impfpflicht gehört aufgehoben. 

Deutschland hat sich der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegenüber verpflichtet, die Masern zu eliminieren. Um den Status der Eliminierung (auch Elimination) zu erreichen, sind klar definierte Nachweise erforderlich. Diese werden jährlich von der deutschen Nationalen Verifizierungskommission zur Elimination der Masern und Röteln (NAVKO), angesiedelt beim Robert Koch-Institut (RKI), zusammengestellt und der WHO vorgelegt. Und jährlich meldet die Verifizierungskommission der WHO für Europa (European Regional Verification Commission for Measles and Rubella Elimination (RVC)) an Deutschland zurück, dass die vorliegenden Daten weiterhin nicht ausreichend sind.

Forderung des Gesundheitsministeriums: Erhöhung der Masern-Impfquoten 

Als im Jahr 2019 die Forderung nach einer Masern-Impfpflicht aufkam, wurde diese mit dem Ziel der bisher nicht erfolgreichen Eliminierung der Masern in Deutschland begründet.[1] Eine Erhöhung der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfquoten für alle Kinder auf mindestens 95% wurde dabei zum entscheidenden Kriterium gemacht. Formal ist die Impfquote jedoch überhaupt keine Voraussetzung, um den Status der Masern-Elimination durch die WHO zu erlangen.[2] Viele europäische Länder haben den Status „Masern eliminiert“ bei deutlich geringeren Impfquoten bereits erhalten.

Deutschland hingegen hat ein optionales Instrument zur Erreichung der Masern-Elimination – die modellierten Impfquoten von 95% – zu einem eigenen Ziel erklärt. Für die Masern-Elimination und die Masern-Impfquoten wird ein direkter Zusammenhang behauptet, der faktisch nicht besteht. Diese politisch motivierte Falschaussage wurde fortlaufend dafür benutzt, die Notwendigkeit einer Masern-Impflicht zu fordern und schließlich durchzusetzen. Tatsächlich verlangt die WHO für die Bestätigung der Masern-Elimination ganz andere Daten.

Forderung der WHO: Erhöhung der Datenqualität

Der Prozess der Masern-Elimination erfolgt in der Regel über drei Stufen: Eine endemische Transmission wird definiert als das Auftreten einer Infektionskette von Masern in einem Land über einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger („endemisch“). Verlaufen die Infektionsketten von Masern in einem Land kürzer als 12 Monate, ist eine Unterbrechung der Viruszirkulation erfolgt („unterbrochen“). Die Elimination der Masern in einem Land schließlich ist erreicht, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Infektionsketten von Masern über mindestens 36 Monate hinweg unterbrochen wurden („eliminiert“).

Der Status der Elimination der Masern ist demnach erreicht, sobald Deutschland über 3 Jahre eine Unterbrechung der endemischen Transmission nachweisen kann.[3] An exakt diesen Nachweisen mangelt es jedoch seit nahezu zwanzig Jahren. Bereits 2003 wurde eine Unterbrechung der endemischen Transmission bei Masern vermutet.[4] Und dies in den Folgejahren sporadisch immer mal wieder. Nur ausreichend belegen konnten dies die deutschen Gesundheitsbehörden der WHO gegenüber nicht. 

 

Zur jährlichen Bewertung des Status der Elimination sind folgende Angaben an die WHO erforderlich:

  • Die Inzidenz der Erkrankung: Möglichst dauerhaft soll es nicht mehr als 1 Masernfall pro 1 Millionen Einwohner geben. Für Deutschland entspricht das aktuell einer Forderung von nicht mehr als 84 Masernfällen pro Jahr. Jedoch gefährden auch höhere Inzidenzen die Masernelimination nicht, wenn die Unterbrechung der Infektionsketten nachgewiesen werden kann und/oder es sich nachweislich um eingeschleppte Fälle handelt (Migration/Tourismus).
  • Die Qualität der Surveillance: Zur kontinuierlichen Überwachung einer Erkrankung (Surveillance) wird eine Labordiagnostik von mindestens 80% der Masernfälle, eine lückenlose Nachverfolgung der Infektionsketten und eine Untersuchung der Herkunft („endemisch“ oder „importiert“) von ebenfalls mindestens 80% der Masernfälle gefordert. Ergänzt werden müssen diese Statistiken durch Angaben aller Verdachtsfälle, auch derer, die sich durch Laboruntersuchungen letztlich nicht als Masern herausgestellt haben. Damit soll nachgewiesen werden, dass die Gesundheitsbehörden allen bestätigten und verworfenen Fällen von Masern nachgehen – somit eine hohe Sorgfalt in der Meldepflicht besteht.

In den letzten fünf Jahren wurde von deutscher Seite die Labordiagnostik von mindestens 80% der Masernfälle nur punktuell erreicht (60 bis 93%). Die lückenlose Nachverfolgung der Infektionsketten wurde in den letzten fünf Jahren bei Weitem nicht erreicht (20 bis 53%). Insbesondere der hohe Anteil an sporadischen Masernfällen, die keiner Infektionskette zuzuordnen sind, ist Hauptkritikpunkt der WHO, warum Deutschland den Status der Elimination weiterhin nicht erhält. Die Untersuchung der Herkunft von mindestens 80% der Masernfälle wurde in den letzten fünf Jahren ebenfalls nicht erreicht (20 bis 53%). Insbesondere für Deutschland ist die Herkunft der Masernfälle von entscheidender Bedeutung, da eine hohe Anzahl an Flüchtlingen (bspw. aus Syrien, Afghanistan, Ukraine) und Migranten (bspw. aus Rumänien, Polen, Bulgarien) registriert wurden. Ebenso können nur zeitweise wohnhafte Saisonarbeiter oder einreisende Touristen für vereinzelte Fälle verantwortlich sein. Masernfälle, die von außen ins Land gebracht werden, sind logischerweise von keiner der nationalen Maßnahmen zu verhindern – gehen aber dennoch in vielen Fällen in die deutsche Statistik mit ein. Als eines der größten Einwanderungs- und Urlaubsländer Europas bedarf es zwingend einer umfassenden Abgrenzung zwischen endemischen und importierten Fällen. Bislang gar nicht liefern konnte Deutschland die jährliche Anzahl der vermuteten und wieder verworfenen Masernfälle. Insbesondere auch zu diesem Punkt wurde Deutschland seitens der WHO jedes Jahr aufs Neue dafür kritisiert, die erforderlichen Daten nicht oder nur lückenhaft zu liefern.[2][5][6][7][8] 

Frühe Hinweise auf die Defizite

Eine hohe Qualität der Surveillance gilt als der entscheidende Faktor für die Bestätigung oder Ablehnung der Elimination durch die WHO. Wahrscheinlich hätte Deutschland wie viele andere europäische Länder die Masern offiziell längst eliminiert, würden die Gesundheitsbehörden nur die benötigten Daten in ausreichender Menge und Qualität erheben und übermitteln. Noch bevor im Jahr 2020 über die Masern-Impfpflicht entschieden wurde, haben wir als Verein auf die schlechte Qualität des Überwachungssystems hingewiesen.

Dass Deutschland mit einer zwanghaften Erhöhung der Impfraten dem Ziel der Masernelimination keinen Schritt näher kommen wird, war bereits im Jahr 2019 bekannt. Vielmehr hätten die Ursachen der unzureichenden deutschen Statistiken benannt und behoben werden müssen. Es wurde jedoch politisch entschieden, Familien und Beschäftigte massiv unter Druck zu setzen, statt systematisch bessere Abläufe im deutschen Gesundheitswesen zu erarbeiten. Gerade aus der Kommunikation mit unseren Mitgliedern wissen wir um die gesundheitlichen und emotionalen Belastungen, die mit verpflichtenden Impfungen und drohenden Bußgeldern einhergehen.

Befristung der Masern-Impfpflicht

Die Einschätzung, wie es aktuell um den Eliminationsprozess steht, ist nicht nur für uns als Verein von höchstem Interesse. Und zwar weil das Masernschutzgesetz einen Passus zur Befristung enthält, der direkt an die Masern-Elimination gekoppelt ist: „Die gesamten den Schutz gegen Masern betreffenden Bestimmungen können in der Zukunft nach erfolgreicher Durchführung des Maserneliminationsprogramms wieder aufgehoben werden, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) förmlich festgestellt hat, dass Masern eliminiert sind.“[9]

Im gleichen Absatz findet sich folgender Hinweis auf die noch nicht erreichte Elimination: „Im Hinblick darauf, dass das Zeitziel der WHO für die Masernelimination bereits mehrfach verschoben werden musste, kann allerdings keine bestimmte Befristung des Gesetzes erfolgen.“ Mit keinem Wort erwähnt wird, dass die Elimination nur aus dem Grund mehrfach verschoben werden musste, weil die Qualität der erhobenen Daten jedes Jahr aufs Neue zu bemängeln war. Entsprechend der Begründung davor wird wieder einmal suggeriert, nicht ausreichende Impfquoten wären der Grund für das bisherige Verfehlen der Elimination.

Veröffentlichung fehlender Berichte erzwungen 

Ungeduldig haben wir als Verein seit nahezu zwei Jahren auf die Veröffentlichung der neuesten NAVKO-Berichte gewartet. Die Berichte für die Jahre 2021 und 2022 waren zeitlich derart überfällig, dass wir im Oktober 2023 schließlich bei der NAVKO-Geschäftsstelle beim RKI nachgefragt haben. Nach Wochen ohne Rückmeldung haben wir zusätzlich eine öffentliche Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz über die Plattform FragDenStaat erstellt. Da wir auch über diesen Weg keine Antwort zu den fehlenden NAVKO-Berichten erhielten, haben wir am 01. Februar 2024 nochmals eine dringliche Anfrage ans RKI übermittelt – diesmal mit der Fristsetzung zum 29. Februar 2024 und der Ankündigung juristischer Schritte, sollten wir auf unsere Anfragen weiterhin keine Antwort erhalten. Am 05. Februar schließlich entdeckten wir die beiden neuen NAVKO-Berichte auf der Website.[10]

Erstaunlicherweise findet sich nirgends eine Information zur Veröffentlichung der Berichte. Es findet schlichtweg keinerlei Kommunikation zur Fertigstellung dieser Dokumente statt – weder haben wir bis dato eine Antwort auf unsere Anfragen erhalten, noch gibt es eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den massiv verspätet online gestellten Berichten. Eigentlich wäre dies zu erwarten, enthält der NAVKO-Bericht von 2022 doch detaillierte Informationen zum Prozess der Masern-Eliminierung, die erstaunen.

Die Bitte um die Neubewertung

Trotz all der erwähnten Mängel in der Datenerfassung wird im neuesten NAVKO-Bericht von 2022 die Gesamtheit der vorliegenden Informationen aktuell so interpretiert, dass „mit ausreichender Sicherheit eine endemische Transmission einer Masernvirusvariante über 12 Monate nach 2020 und 2021 auch in 2022 in Deutschland ausgeschlossen werden kann.“ Diese Einschätzung schließt das Jahr vor der Impfpflicht mit ein, denn die „NAVKO sah es aufgrund der vorgelegten – insbesondere molekularbiologischen – Daten als erwiesen an, dass die endemische Transmission seit 2019, höchstwahrscheinlich aufgrund einer steigenden Immunität in der Bevölkerung durch Umsetzung der STIKO-Empfehlungen, anhaltend unterbrochen sei.“[2] Wieder ein Hinweis, dass eine Masern-Impfpflicht mit der Begründung nie hätte zustande kommen dürfen und in dieser Form auch nicht vom Bundesverfassungsgericht als Argument hätte herangezogen werden dürfen.[9]

Die Verifizierungskommission der WHO für Europa teilt diese Einschätzung allerdings nicht. Erneut gibt die WHO an, „dass die vorgelegten Daten und Informationen nicht ausreichen würden, dies zweifelsfrei nachzuweisen und daher Deutschland weiter als Land mit endemischer Transmission einstuft.“[2] Von deutscher Seite jedoch sind mittlerweile zusätzliche Daten eingesandt worden, um die WHO davon zu überzeugen, dass sich Deutschland seit mehreren Jahren nun schon in der Phase der unterbrochenen Infektionsketten befindet. Damit steht Deutschland quasi im entscheidenden Schritt vor der offiziellen Elimination. Zielgerichtet hat die NAVKO bereits im November 2022 um eine Neubewertung aller eingereichten und nachgereichten Daten gebeten. Eine Antwort auf die Bitte zur Re-Evaluierung der Jahre 2019 bis 2021 seitens der WHO steht allerdings immer noch aus.

Diese dringliche Aufforderung um Neubewertung des Standes der Masern-Elimination hätte zwingend VOR der Forderung einer Impfpflicht erfolgen müssen. Es macht uns fassungslos, dass dieser Weg nicht bereits im Jahr 2019 gegangen wurde, um die Notwendigkeit eines umstrittenen Gesetzes – welches direkt in mehrere Grundrechte eingreift – intensiv auf den Prüfstand zu bringen. Auch über den gesamten Zeitraum der Übergangsfrist, bis zum vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2022, wäre ausreichend Zeit für eine Bitte um nochmalige Prüfung gewesen. Nun jedoch stehen wir vor der Situation, dass die Masern in Deutschland rückwirkend als eliminiert eingestuft werden können. Und zwar derart weit rückwirkend, dass der Status der Elimination schon erreicht wurde, bevor die Impfpflicht in Kraft getreten ist.

Parallelen zur Elimination der Röteln

Interessanterweise fand nahezu das gleiche formelle Prozedere bei der Elimination der Röteln statt: Im Jahr 2020 erfolgte für Deutschland die Anerkennung des Status der Röteln-Elimination durch die WHO. Dem zuvor war ebenfalls eine erneute retrospektive Analyse der eingereichten Daten zu Röteln aus den Jahren 2017 bis 2019 vorausgegangen. Wir haben es hier also mit einer nicht ganz unüblichen Vorgehensweise zu tun. Die Röteln gelten in Deutschland seither offiziell als eliminiert – ein Erfolg, den die deutschen Gesundheitsbehörden gern betonen. Für Röteln besteht hierzulande allerdings auch keine Impfpflicht.

Entscheidend wird jetzt sein, wie die nochmalige Bewertung der WHO zum Status der Masern-Elimination Deutschlands ausfallen wird. Der Verein wird umgehend darüber informieren, sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen. Auch prüfen wir mögliche juristische Schritte, die sich mit der Neubewertung der Elimination ergeben könnten.

Fazit: Das Robert Koch-Institut und das ihm übergeordnete Bundesgesundheitsministerium haben seit vielen Jahren Kenntnis davon, dass a) das Ziel der Eliminierung der Masern an der Qualität der erhobenen Daten scheitert, dass b) dieses Ziel selbst mit einer nochmaligen Erhöhung der Impfquoten nicht zu erreichen ist und dass c) eine Verpflichtung zu zweimaligen MMR-Impfungen das völlig falsche Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist. Eine derart lange Zurückhaltung entscheidender Berichte und das Ausbleiben jeglicher Öffentlichkeitsarbeit zur Neubewertung der Masern-Elimination lässt sich nur mit Vorsatz erklären. Ein transparenter Prozess ist offenbar nicht erwünscht, da mit der erfolgreichen Elimination ein Auslaufen der Impfpflicht verbunden ist.  


[1] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), 23.09.2019 
https://dserver.bundestag.de/btd/19/134/1913452.pdf

[2] Robert Koch-Institut: Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination in Deutschland 2022, Stand 01.03.2023, veröffentlicht 05.02.2024 
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Bericht_2022.html

[3] Robert Koch-Institut: Standardvorgehensweise (SOP) der Nationalen Verifizierungskommission Masern/ Röteln beim Robert Koch-Institut Version 4.0 für die systematische Analyse von Daten und die Erstellung von Berichten für die WHO zur Einschätzung des Standes der Elimination von Masern und Röteln in Deutschland, März 2023  
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Methodik/Methodik.pdf?__blob=publicationFile

[4] Bundesministerium für Gesundheit: Nationaler Aktionsplan 2015–2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland, Juni 2015 
https://www.nali-impfen.de/fileadmin/pdf/NationalerAktionsplan_Elimination_Masern_und_Roeteln_in_Deutschland.pdf

[5] Robert Koch-Institut: Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination in Deutschland 2021 (Stand: 01.03.2022) 
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Bericht_2021.html

[6] Robert Koch-Institut: Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination in Deutschland 2020 (Stand: 01.03.2021) 
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Bericht_2020.html

[7] Robert Koch-Institut: Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Sachstand des Standes der Elimination in Deutschland 2019 (Stand: 21.01.2021) 
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Bericht_2019.html

[8] Robert Koch-Institut: Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Sachstand des Standes der Elimination in Deutschland 2018 (Stand: 30.12.2019) 
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Bericht_2018.html

[9] Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2022 zum Impfnachweis (Masern), 21.07.2022 
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/07/rs20220721_1bvr046920.html

[10] Robert Koch-Institut: Berichte der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut, 19.02.2024 
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Berichte_node.html

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