Wechsel von Krippe zu Kita

Anmerkung: dieser Beitrag ist bereits älter und enthält veraltete Informationen. Die Übergangsfrist/ Nachweisfrist wurde bis zum 31.07.2022 verlängert.

Der Verein unterstützt mit Hilfe der Vereinsanwälte eine Familie aus Hessen beim Übergang der Kinderbetreuung von der Krippe in die Kita einer städtischen Einrichtung. In dieser städtischen Einrichtung gibt es eine Krippen-Gruppe und eine Kita-Gruppe. Beide Gruppen sind im selben Gebäude untergebracht und werden auch zeitweise gemeinsam betreut.

Die Stadt vertritt die Auffassung, dass es sich bei diesem Übergang um eine Neuaufnahme in eine neue Einrichtung handelt, sodass der Nachweis, welcher das Masernschutzgesetz fordert, vor dem Wechsel zu erbringen sei.

Diese Konstellation sollte jedoch nicht als Neuaufnahme, sondern als Weiterbetreuung in derselben Einrichtung eingeordnet werden, sodass die Übergangsregelung („Bestandskinderregelung“) des Masernschutzgesetzes gilt und die erforderlichen Impfschutz-Nachweise erst zum 31.12.2021 zu erbringen sind.

Die Gemeinde stellt sich erstaunlicherweise nicht nur quer, sondern hat sich auch für eine Strategie der maximalen Eskalation entschieden. Nachdem der Kitaplatz in derselben Einrichtung bereits mündlich zugesagt war, versagte sie dieses Angebot jedoch, nachdem die Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des Masernschutzgesetzes offenkundig wurde, und wies der Familie einen Platz in einer bislang unbekannten, sehr viel weiter entfernten Kita zu.

Gegen diese offensichtlich willkürliche Bestrafungsaktion wird versucht gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen und wir hoffen, dass dabei am Ende des Tages auch ein Erfolg mit Blick auf eine angemessene Anwendung der Bestandskinderregelung erzielt werden kann.

Wir werden Sie natürlich über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten.